Hallo Fr. Bader, In meinen Mutterschutz 08 ging mein damaliger Arbeitgeber ( Internist ) in Ruhestand. Sein Sohn übernahm die Praxis sowie alle Angestellten. Im Januar 11 sollte meine EZ beendet sein und mein neuer AG sagte mir er könnte mich nicht mehr beschäftigen und würde am 1Tag nach Ende der EZ eine Kündigung ausstellen . Dieses ging dann nicht wegen einer erneuten SS.Jetzt endet auch diese EZ und ich möchte wieder meine 17,5 Stunden in der Woche auf 2 Nachmittage sowie 3 Vormittage verteilt arbeiten. Mein Arbeitgeber hat in der Zwischenzeit eine Aushilfe für 6 Std.eingestellt die als einzige einen schriftlichen AV begrenzt auf meine EZ. Diese Stelle soll ich übernehmen, muß er eine Änderungskündigung ausstellen?
von kindermama am 09.07.2014, 10:28