Darf man bei einem Beschäftigungsverbot einer 450,00 Euro Tätigkeit nachgehen?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Darf man bei einem Beschäftigungsverbot einer 450,00 Euro Tätigkeit nachgehen?

Muss in diesem Fall immer der Hauptarbeitgeber zustimmen? Ist das Attest des Frauenarztes nicht ausreichend? Vielen Dank für die Antwort. Lg Manuela

von manuela1703 am 23.09.2014, 10:40



Antwort auf: Darf man bei einem Beschäftigungsverbot einer 450,00 Euro Tätigkeit nachgehen?

Hallo, bei jeder Nebentätigkeit muss der Arbeitgeber zustimmen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 23.09.2014



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