Sehr geehrte Frau Bader, ich habe bei meinem Arbeitgeber 2 Jahre Elternzeit eingereicht. Dabei habe ich auch angegeben, das ich nach einem Jahr wieder mit 30 h einsteigen möchte. Mein Sohn ist nun 9 Monate alt und ich habe vor ca. 4-5 Wochen angefragt, ob ich im August mit 25 h einsteigen könnte. Da wäre mein Sohn 1 Jahr alt. Mein Arbeitgeber hat dies gestern ohne Angabe von Gründen abgelehnt. Auch eine Teilzeitbeschäftigung mit 30 h ist nicht möglich. Es wäre wohl eine vorzeitige Beendigung der Elternzeit. Habe ich ein Recht darauf, das mich der Arbeitgeber beschäftigt? Darf ich nun bei einem anderen Arbeitgeber (ohne Zustimmung des jetzigen Arbeitgebers) in Teilzeit arbeiten, bzw. selbstständig arbeiten, da mir eine Teilzeitstelle abgelehnt wurde? Danke und freundliche Grüße
von Zuckerknopf am 18.04.2015, 07:41