Darf der KV unverheiratet, ein 2 jähriges töchterchen in urlaub mitnehmen ?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Darf der KV unverheiratet, ein 2 jähriges töchterchen in urlaub mitnehmen ?

Seit 5 wochen sind wir getrennt. leben in Wochenendbeziehung, nun will der KV die kleine mit in urlaub nehmen. ist das rechtlich erlaubt.? Sie war noch nie von der mama getrennt. das Sorgerecht ist geteilt. Bitte um Antworten danke

Mitglied inaktiv - 24.02.2017, 11:13



Antwort auf: Darf der KV unverheiratet, ein 2 jähriges töchterchen in urlaub mitnehmen ?

Hallo, Sie haben in ihrer Argumentation einen Gedankenfehler. Der Vater ist der Vater und hat ebenfalls Rechte. Die Mutter kann nicht erwarten, dass das Kind ununterbrochen bei ihr ist und der Vater es nicht hat. Wenn die Trennung noch nicht lange her ist und das Kind eine enge Bindung zu dem Vater hat, ist nicht erkennbar, warum er es nicht mit in den Urlaub nehmen sollte. Ich rate Ihnen dringend, Kontakt zum Jugendamt aufzunehmen. Das kann vermitteln. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 24.02.2017



Antwort auf: Darf der KV unverheiratet, ein 2 jähriges töchterchen in urlaub mitnehmen ?

Natürlich ist das erlaubt, wer sollte das denn verbieten ?

von Sternenschnuppe am 24.02.2017, 11:14



Antwort auf: Darf der KV unverheiratet, ein 2 jähriges töchterchen in urlaub mitnehmen ?

Wenn die mutter das nicht möchte, da gerade frisch getrennt ist. Einfach raus reißen ? lebten nicht zusammen .

Mitglied inaktiv - 24.02.2017, 11:19



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Hallo, immer wieder: Das Recht des Kindes steht im Vordergrund Also; warum sollte man dem Kind eine Woche Urlaub mit dem Papa verwehren? Hat das Kind bisher beim Papa übernachtet? Wie weit weg soll der Urlaub gehen? Gruss D

von desireekk am 24.02.2017, 16:11



Antwort auf: Darf der KV unverheiratet, ein 2 jähriges töchterchen in urlaub mitnehmen ?

Hallo, ich verstehe ja , was sie meinen. Sie hat noch nie bei ihm übernachtet. Wir lebten eine Wochenendbeziehung. Er wohnt fast 3 stunden weg. Nun möchte er 8-10 Stunden im Auto alleine wegfahren. Ich bin nicht beruhigt bei dem gedanken. Es hat nie gut funktioniert zu 3.im Auto so lange. gruß

Mitglied inaktiv - 24.02.2017, 16:16



Antwort auf: Darf der KV unverheiratet, ein 2 jähriges töchterchen in urlaub mitnehmen ?

Lerne zu trennen. Eure Beziehung oder Nichtbeziehung hat absolut GA NICHTS mit der Elternschaft zu tun. Es ist egal ob ihr zusammen seit, ob ihr frisch getrennt seit oder gerade eben wenn es um den Umgang mit dem Kind geht. da hat keiner von euch mehr rechte oder auch Pflichten. Was evtl eine Rolle spielen könnte wäre die Frage, wie fest die Beziehung von Vater und Kind ist wenn das Kind den Vater bisher nur jedes Wochenende gesehen hat. Allerdings würde da wohl jeder Richter sagen, das dürfte eine gefestigte Beziehung sein. Immerhin ist das nicht so selten das die Kinder auch innerhalb einer Beziehung ihren Papa nur am Wochenende sehen weil dieser den Tag über arbeitet. Und da würde niemand auf die Idee kommen un dem Papa untersagen das er das Kind in den Urlaub mitnimmt oder auf dieses aufpasst weil Mama zB auf Fortbildung, im Krankenhaus oder sonstwo. Wo also soll der Unterschied zu euch sein? Wo der besondere Härtefall? Wie gesagt, euch frisch beendete Beziehung hat absolut keinen Einfluß, sollte es auch nicht haben und darf es auch gar nicht. Ihr werden beide immer die Eltern dieses gemeinsamen Kindes sein, also heißt ihr werdet eine Regelung für die nächsten Jahre und Jahrzehnte finden müssen. Trenne also möglichst schnell Deine "Gefühlsebene" bezüglich der Trennung von der "Elternschaft", es macht es sonst vor allen für euer Kind extrem viel schwerer. Ansonsten Ratschlag, setzt euch zusammen und prüft erst einmal wie ein "Papawochenende" klappt - ohne Dich. Und dann kann man schauen wegen Urlaub.

Mitglied inaktiv - 24.02.2017, 16:47



Antwort auf: Darf der KV unverheiratet, ein 2 jähriges töchterchen in urlaub mitnehmen ?

Hallo, ich verstehe was du meinst und denke im Gegensatz zu den anderen in erster Linie nicht daran dass ihr an der Elternschaft oder was arbeiten müsst. Es geht darum dass der Vater wohl noch nie alleine mit dem Kind war und um ehrlich zu sein würde ich mich da auch etwas quer stellen wenn mein Mann plötzlich sagt so der Kleine und ich gehen in Urlaub. Wenn beide das Sorgerecht haben,haben auch beide das Aufenthaltsbestimmumgsrecht oder?! Wenn ihr noch guten Kontakt habt würde ich mit dem Vater reden. In der Hoffnung er hat Einsicht und noch etwas Geduld um mit ihr alleine in Urlaub zu fahren. Liebe Grüße

von Ninja2015 am 24.02.2017, 17:46



Antwort auf: Darf der KV unverheiratet, ein 2 jähriges töchterchen in urlaub mitnehmen ?

Hallo Sternenstaaub, Das Rechtliche hat Frau Bader ja schon geklärt. Die Frage, die für mich mitschwingt, ist, ob Du Angst hast, dass was passiert. Entweder im Sinne von "er bringt sie nicht wieder zurück" = Entführung oder dass Du ihm ihm die 8 Stunden Autofahrt nicht zutraust und er einen Unfall baut. Nicht gut funktionert zu dritt so lange.. kann sein, dass es ja besser funktoniert, wernn er nur mit der Tochter unterwegs ist? Ich nehme an Du bist in DE, wo kann man von hier 8 -10 h per Auto hinfahren? Noch innerhalb EU? Geht es zu Verwandten von Ihm? die würden doch bestimmt mit gut auf sie aufpassen. Kannst Du mit ihm rational ohne Streit Deine Bedenken besprechen?

von Cassja am 24.02.2017, 18:01



Antwort auf: Darf der KV unverheiratet, ein 2 jähriges töchterchen in urlaub mitnehmen ?

Hallo, danke, dass du etwas wenigstens verstehst von den Bedenken. Sie hatten die fahrt auch schon und es ging sehr langsam, mußten immer wieder anhalten, dann noch erbrochen. Was ist dann allein im Auto ? ich frage mich wie halten andere Mütter das aus. Wir wohnen im Süden und sie würden nach norden fahren zum Opa der kleinen erst mal. Sie muß unbedingt die Heimat sehen und kennenlernen und gefördert werden. Mit 2 Jahren hallo, was soll das denn heißen, mit 2 vergißt sie das soweiso wieder. Ich finde es grausam so ein kleines Kind der Mutter zu entreissen und so eng ist die beziehung nicht. Sie hat ihn jetzt auch 5 wochen nicht mehr gesehen. Wir lebten auch nicht zusammen, also ist die Mutter die Bezugsperson , wie soll sie das verstehen , wenn sie einfach nicht da ist. Einfach nur grausam. Allerdings meinte die Frau vom Jugendamt : ohne Einverständnis der Mutter darf sie nicht mitgenommen werden. Es steht noch ein Gespräch an demnächst- noch Hoffnung auf Aufschub. Danke für deine Worte lg

Mitglied inaktiv - 24.02.2017, 21:55



Antwort auf: Darf der KV unverheiratet, ein 2 jähriges töchterchen in urlaub mitnehmen ?

Ganz ehrlich, hättest Du nun einen Unfall und müsstest 3 Wochen ins Krankenhaus, dann würde Euer Kind auch bei ihm sein. Es liegt auch an Dir dass das funktioniert und nicht zum Schock fürs Kind wird. Ganze Tage, sie alleine versorgen, dann mal eine Übernachtung und so weiter..... Wenn Du das so auch ggf. beim Jugendamt kommunizierst, dann wird das jeder abnicken in dem Alter. Soll er Beständigkeit zeigen und Regelmäßigkeit und Du Entgegenkommen und Vertrauensvorschuss. Er ist und bleibt immer der Papa.

von Sternenschnuppe am 24.02.2017, 23:00



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ja das wäre toll wenn das möglich wäre, langsam zu steigern. Wenn er das aber nicht will ? Was machst du dann ? Wenn ich ins Krankenhaus müßte oder ähnliches, war das Kind immer bei der Oma, da er zu weit weg wohnt und Arbeiten mußte. Er hat selten urlaubstage frei genommen, wenn was war. Sie ist dann einfach, auch wenn ich arbeite von Oma in kita gebracht, geholt , betreut oder ähnliches gewesen bist jetzt. Sie ist glücklich bis jetzt und sehr fröhlich, obwohl papa nicht immer da war. Auch nicht jedes wochenende. Ausserdem hat er die letzten 5 wochen nicht einmal nach ihr gefragt und wollte sogar ganz den kontakt abbrechen, weil er keinen anderen ev. vater als ersatz akzeptieren kann. Natürlich ist er jetzt verletzt, weil er keine Trennung will . Und plötzlich dreht er den Spieß und will auf einmal alles. Das geht doch so nicht. Ausserdem hat er harte Erziehungsansichten, er kommt aus der ex ddr und wurde ganz anders aufgezogen. Was in manchen Dingen vielleicht gut ist. Aber sicher nicht so krasse methoden, die ich nicht möchte für das Kind. Und so soll ich sie ihm einfach in die Hände drücken ? Sorry, das ist grausam, einfach unmöglich. Normal reden kann er gar nicht. Er macht alles nur noch mies und beleidigt die ganze Familie, die auch seine Tochter mit betreut. Er muß sich erst selber mal finden, es geht ihm sehr schlecht und so soll ich sie auf die Autobahn lassen wo er mit 200 sachen mit dem kind stundenlang dahin rast. Wie siehst du das ? Er drohte auch , in den Busch zu gehen, ist etwas wie ein Aussteiger, wer sagt das er nicht durchdreht ? Jeden tag liest man das in der zeitung. Wenn ich mein Kind nicht haben kann,dann auch kein anderer, so denken manche väter. Und er weiß, das vielleicht die Situation mal kommen kann. lg

Mitglied inaktiv - 25.02.2017, 09:45



Antwort auf: Darf der KV unverheiratet, ein 2 jähriges töchterchen in urlaub mitnehmen ?

Hallo Frau Bader, danke erst mal für ihre Antwort. Sie müßten vielleicht die ganzen Umstände wissen, da es ein kurzes Argumentieren war. So einfach ist die sache nicht. Eng kann man nicht sagen , wenn es immer nur Wochenende n gab und auch nicht jedes. Da zeigt man immer nur die Sonnenseiten und das ist nicht der Alltag, den man lebt mit kind. Es ist für mich grausam, wenn man dann ohne langsame Angewöhnung das beste für das Wohl des kindes möchte. Natürlich hat der vater rechte. Das weiß ich auch. Wir haben ein gespräch zur Beratung und das Jugendamt sagt: ohne Einverständnis der Mutter darf er sie nicht mitnehmen. Seine Wohnung liegt 2-3 stunden Autofahrt weg, also kann man nicht mal schnell um die Ecke schauen und etwas zusammen machen. Das kann nur Samstag oder Sonntag statt finden und wird wohl auch so kommen. Aber die Angst bleibt im Hinterkopf. liebe grüße

Mitglied inaktiv - 25.02.2017, 09:59



Antwort auf: Darf der KV unverheiratet, ein 2 jähriges töchterchen in urlaub mitnehmen ?

Dann würde ich es so machen wie sternschnuppe sagt, soll er sie erst tageweise betreuen, dann ne Nacht, dann Wochenende und dann den Urlaub. Das dauert locker ein halbes.bis dreiviertel Jahr, wenn er so ist wie du ihn beschreibst wird er das nicht aushalten und abbrechen, ist halt Arbeit. Wenn er es durchhält hat er echtes Interesse an eurer Tochter, was für sie super wäre. Ich habe das alles durch, mit einer kurzen Unterbrechung haben meine drei großen kinder ihren Vater fast 10 Jahre nicht gesehen, er hat keine Lust und wr wohnt nur 20km weg

von sterntaler82 am 25.02.2017, 10:33



Antwort auf: Darf der KV unverheiratet, ein 2 jähriges töchterchen in urlaub mitnehmen ?

Du marschierst zum Jugendamt, besprichst das und bittest sie einen gemeinsamen Termin mit ihm auszumachen, um einen Umgangsplan im Sinne des Kindes zu entwerfen..... Das macht er dann mit oder er muss halt klagen. Das Jugendamt wird dann auch geladen und wird bestätigen, dass er sich einer außergerichtlichen Lösung verweigert hat. Nicht gut für ihn ! Zu Deinen Horrorgedanken: Hör damit auf, Du hast ein Kind mit ihm gezeugt und er wird immer der Vater sein, Du hast sogar das Sorgerecht geteilt mit ihm. Sicherlich nicht mit vorgehaltener Waffe, oder ? Rechtlich steht er mit Dir auf einer Ebene, danach kommt Deine Familie. Also seht zu dass da eine vernünftige Lösung und ein sanfter Weg fürs Kind realisiert wird.

von Sternenschnuppe am 25.02.2017, 12:34



Antwort auf: Darf der KV unverheiratet, ein 2 jähriges töchterchen in urlaub mitnehmen ?

"weil er keinen anderen ev. vater als ersatz akzeptieren kann. " Sorry, liebe Sternenstaub. Es ist auch SEIN Kind, ER ist der Vater und nicht jemand anders. Warum sollte er für sein Kind "einen ev. Ersatz akzeptieren müssen"? Hier gehst du zu weit. Du kannst ihm nicht das Kind wegnehmen/vorenthalten und dem Kind einen Ersatzvater geben. Das wäre auch dem Kind gegenüber äußerst unfair. Du hast das Kind nun mal mit ihm zusammen gezeugt und er wird immer der Vater bleiben. Je mehr du an dieser Tatsache rüttelst, umso mehr Gegenwind wirst du bekommen.

Mitglied inaktiv - 25.02.2017, 13:15



Antwort auf: Darf der KV unverheiratet, ein 2 jähriges töchterchen in urlaub mitnehmen ?

ja natürlich, das sehe ich auch so. Du verstehst das falsch. Er sagt: er kann es nicht ertragen, wenn ein neuer partner dazukommen sollte, sie bei jenem dann im Haushalt mit aufwächst. das wäre doch dann so. oder wie nennt man das denn ? ich nannte es "Vaterersatz". man kann es auch anders nennen, klar. Du meinst also, es darf kein neuer partner jemals mit ihr zusammen bei mir wohnen oder was ? versteh es nicht wie du das meinst.Sorry. Er müßte das doch akzeptieren wenn das so wäre, und diese Vorstellung erträgt er nicht. kann man das so falsch verstehen ? Ausserdem ist die trennung erst gewesen, darf man wohl erst mal langsam sich darüber den Kopf zerbrechen wie das weiter wird oder ? Alles braucht seine zeit. Das hat nichts damit zu tun, dass man ihm das Kind entziehen will. Er wird sie am Sonntag zum beispiel abholen und den tag verbringen. das genügt erst mal für den Anfang. Da er hier keine Wohnung hat, was ich mehrmals erwähnte, kann er auch nicht sofort mit einer Übernachtung anfangen, höchstens im Hotel. Es war immer Thema , das er hier her zieht, wenn das baby da ist , Job sucht usw. , aber nichts ist passiert. Falsche Versprechungen, was die Trennung auch verursacht. Also ist es nicht meine Schuld, dass er nicht hier wohnt. Ich bot ich ihm an , als es klar war, das ich mich trennen muß, das kind öfter zu sehen, auch 2 tage mit Übernachtung oder so. Er will das nicht. Er will nicht hier her ziehen, weder vor 5 jahren , noch nach der geburt, noch jetzt. Alles falsche Versprechungen . lg

Mitglied inaktiv - 25.02.2017, 14:11



Antwort auf: Darf der KV unverheiratet, ein 2 jähriges töchterchen in urlaub mitnehmen ?

Einen Vaterersatz muss er auch gar nicht akzeptieren. Das siehst DU !!! eben falsch. Da würde ich auch streiken. Zumal wenn ihr gerade mal 5 Wochen aus einander seit. Ein neuer Partner deinerseits ist genau das was er ist, nämlich DEIN Partner, kein Ersatzvater, kein Vaterersatz, kein Papi oder sonstwas. Er hat absolut gar nichts mit dem Kind zu tun, außer das er evtl mit dem Kind zusammenlebt. Er hatte keinerlei Rechten, keine Pflichten - nichts. Klar, Dinge wie Umgang miteinander müsst ihr dann Intern regeln, das ist aber eine ganz andere "Beziehungsschiene". Wenn ihr schon 5 Jahre zusammen seit, das Kind aber so jung ist, dann frage ich mich, was hat dich geritten dich schwängern zu lassen wenn der Mann doch sooo schlimm ist. Man überlegt sich doch als Frau mit wem man ein Kind zeugt, immerhin weiß man das, egal was die Beziehung bringt, man ein Leben lang gemeinsame Eltern sein wird. Oder kann es sein das du gehofft hast das Kind würde ihn ändern? Das wäre einfach nur naiv. ein Kind ändert nie einen Menschen, das kann der mensch immer nur selbst für sich machen. Also muss du jetzt sehen wie ihr für euch alle eine Ebene findet wo ein weiteres miteinander eine Chance hat. Und da von möglichen neuen Partnern zu reden ist alles andere als intelligent. Zumal das auch dumm wäre sich jetzt aktuell in die nächste Beziehung zu werfen. Schon wegen dem Kind.

Mitglied inaktiv - 25.02.2017, 14:19



Antwort auf: Darf der KV unverheiratet, ein 2 jähriges töchterchen in urlaub mitnehmen ?

Ich habe dich durchaus richtig verstanden. Du hast geschrieben "keinen anderen Vater als Ersatz akezptieren kann", du hast NICHT geschrieben "weil er keinen anderen Partner an meiner Seite akzeptieren kann". Das erste bezieht sich auf sein Kind - er ist und bleibt der Vater, und er muss niemals einen anderen "Vater" akzeptieren, so lange er lebt und das Sorgerecht hat. Das zweite bezieht sich auf dich. Davon hast du nicht geschrieben. Ein neuer Partner an deiner Seite hätte kein Recht auf die Vaterschaft dem Kind gegenüber. Bitte schlag dir das mit dem Ersatzvater aus dem Kopf. Wenn du richtig verstanden werden willst, musst du dich auch korrekt ausdrücken. An uns liegt es jedenfalls nicht, wenn man dich nicht versteht.

Mitglied inaktiv - 25.02.2017, 14:27



Antwort auf: Darf der KV unverheiratet, ein 2 jähriges töchterchen in urlaub mitnehmen ?

hallo, was meinst du aus welchem grund ich hier Hilfe suchte ? ich hätte mir zwar gewünscht, ein par mehr Antworten zu bekommen von betroffenen Müttern, die das mit erlebt haben, aber anscheinend gibt es nur diese Tipps die man eh schon weiß. Das war nicht der Sinn der Sache. Das Ganze ist Neuland , und bis man einen Termin hat bei den Ämtern, das dauert auch, also muß man sich erst mal durchwurschteln. Dist alles schon in die Wege geleitet, aber ich muß jetzt Hilfe bekommen, weil er morgen hier steht und nicht warten will, mit seinen urlaubs planungen bis sie älter ist. Hätte ein bischen mehr nachsicht erwartet. Es geht nicht drum das Kind dem vater zu entziehen, sondern wie wird man da am besten vorgehen, auch rechtlich muß man bescheid wissen. Wofür ist dann so ein Forum denn da ? gruß

Mitglied inaktiv - 25.02.2017, 14:27



Antwort auf: Darf der KV unverheiratet, ein 2 jähriges töchterchen in urlaub mitnehmen ?

In erster Linie ist es ein RECHTS-forum und du hast du hast gute, kompetente Antworten bekommen teilweise von Müttern die auch schon ähnliches hinter sich haben. Ich nehme dir das nicht ab, dass du das alles schon wußtest. Sonst hättest du dich so nicht geäußert.

Mitglied inaktiv - 25.02.2017, 14:33



Antwort auf: Darf der KV unverheiratet, ein 2 jähriges töchterchen in urlaub mitnehmen ?

Seine bonus Kinder und er ist mittlerweile ihr Bonus Papa. Allerdings hatte mein ex schon Jahre den Kontakt zu uns abgebrochen bevor mein Mann in das Leben meiner Kinder trat. Lg

von sterntaler82 am 25.02.2017, 14:41



Antwort auf: Darf der KV unverheiratet, ein 2 jähriges töchterchen in urlaub mitnehmen ?

Ok. Wenn du meinst, dann habe ich mich falsch ausgedrückt, aber das waren seine Worte, die ich einfach wiederholt habe. Ich sag es nochmal. Ich suche keinen vaterersatz, es geht nicht da drum. Ausserdem , als das Kind entstand, war alles noch in bester ordnung, das ist doch klar. Für wie blöd hälst du mich denn eigentlich sorry ? Aber es gibts nun mal, dass die Liebe auf der Strecke bleibt, und es leider zu Trennungen kommt. Es waren ganz andere Voraussetzungen und das gemeinsame leben war geplant und wurde nicht wahr gemacht. Wie viele jahre kann man dann eine W E beziehung aushalten, die man nie wollte ? ich habe nicht geschrieben, dass er so schlimm ist. Nur wie es im Moment ist. Einfach die Tatsache an sich klar gemacht. gruß

Mitglied inaktiv - 25.02.2017, 14:42



Antwort auf: Darf der KV unverheiratet, ein 2 jähriges töchterchen in urlaub mitnehmen ?

Ok. ja das finde ich ganz tolle Bezeichnungen von deinem Mann. Super echt. Ein neuer partner ist ja auch nicht in Sicht. Das ist kein Thema für mich. Aber der KV hat jetzt schon ein problem damit, was mal kommen könnte. lg

Mitglied inaktiv - 25.02.2017, 14:46



Antwort auf: Darf der KV unverheiratet, ein 2 jähriges töchterchen in urlaub mitnehmen ?

ja , gut, sicher nicht alles gewußt, aber immer wieder fällt der gleiche satz um den vater, der er immer ist und bleiben wird. Hallo, das weiß man doch oder ? das wollte ich nicht x mal hören und nicht wissen, weil das klar ist und logisch. daran möchte ich auch nichts ändern. es ging mir um was ganz anderes. Aber lassen wir das. Anscheinend versteht das nicht jeder. keine Ahnung, Ich dachte hier Mütter zu finden, ganz normale Mütter, mit der gleichen Geschichte, oder ähnlichen problemen. Vielleicht habe ich falsche Erwartungen .

Mitglied inaktiv - 25.02.2017, 15:01



Antwort auf: Darf der KV unverheiratet, ein 2 jähriges töchterchen in urlaub mitnehmen ?

an dieser tatsache rüttel ich überhaupt nicht. ich weiß nicht wie du da drauf kommst ?

Mitglied inaktiv - 25.02.2017, 15:04



Antwort auf: Darf der KV unverheiratet, ein 2 jähriges töchterchen in urlaub mitnehmen ?

Dann bist Du wirklich im falschen Forum. Hier geht es um die RECHTLICHE Baustelle, Du willst aber wohl eher Bauchpinseln anderer Mütter. Die dir noch am besten sagen das Du als Mutter alleine und am besten weißt was richtig ist. Nur, das ist eben völlig einerlei. Ohne den Vater gäbe es das Kind nicht und nur weil du es mal irgendwann geboren hast bist du nicht der bessere Elternteil oder der mit den meisten "rechten". Es geht eben nicht um dich oder den Vater, sondern es geht um EUER Kind. Du bist genau wie der Vater nur ein Elternteil - bei dem das Kind aktuell lebt, was sich aber jederzeit auch ändern kann.

Mitglied inaktiv - 25.02.2017, 15:30



Antwort auf: Darf der KV unverheiratet, ein 2 jähriges töchterchen in urlaub mitnehmen ?

Du hast geschrieben: "wollte sogar ganz den kontakt abbrechen, weil er keinen anderen ev. vater als ersatz akzeptieren kann" Wenn da gar kein anderer Vater als Ersatz in Sichtweise ist, wenn das in keinster Weise relevant ist, warum schreibst du dann so was ohne weitere Erklärung? Wie kommt er denn auf so eine Aussage überhaupt? Wer den obigen Satz liest, muss davon ausgehen, dass du dem Kind einen neuen Partner als Ersatzvater geben willst, der den leiblichen Vater aus seiner Rolle drängt. Es ist schwer da was zu schreiben, wenn du dich nicht klar genug und verständlich ausdrückst.

Mitglied inaktiv - 25.02.2017, 15:35



Antwort auf: Darf der KV unverheiratet, ein 2 jähriges töchterchen in urlaub mitnehmen ?

Entschuldigung, wenn es nicht gut geschrieben war, ich weiß noch nicht wie es hier so funktioniert, ob jeder alles lesen kann und will, damit man alles begreifen kann, keine Ahnung. Bin neu und muß das alles erst mal wissen. Also das ist seine Aussage gewesen, und er fand es besser für das kind den Kontakt abzubrechen, wohl erste Trotzreaktion, inzwischen gab es ja den Sinneswandel, das er jetzt alles auf einmal machen will. So schnell wie möglich. Vielleicht hat er es auch bereut und es kann ja jahre dauern bis ein anderer partner überhaupt in Sicht ist, das weiß man ja nie. Also überhaupt kein Thema für jetzt. Im grunde ging es nur darum, ob man einem vater , der noch nie allein war mit dem Kind, ausser stundenweise natürlich, das Kind mitgeben muß, auch laut gesetz bzw. rechtlich gesehen. Weil ich einfach finde, das die kleine zu jung ist, und erst langsam daran gewöhnt werden sollte. Und die Entscheidung muß gefällt werden, da er morgen hier her kommt um den Tag mit ihr zu gestalten. Und die geplanten Urlaube für die nächsten Wochen möchte er durchsetzen , ohne Vorbereitung , weil er das nicht nötig findet. Und natürlich morgen mit mir schon ein gespräch darüber ,will, um das zu klären, falls er das überhaupt kann im Moment.Was ich bezweifle, weil er sehr sauer ist über die Trennung. Ich weiß nicht ob ich es jetzt für dich besser beschrieben habe. gruß

Mitglied inaktiv - 25.02.2017, 20:04



Antwort auf: Darf der KV unverheiratet, ein 2 jähriges töchterchen in urlaub mitnehmen ?

die üblichen verdächtigen, die hier gesetze und theorien rezitieren, haben selbst keine erfahrung zum thema. gesetze sind im familienrecht auch immer auslegungssache. ruf beim jugendamt an und laß dir einen beratungstermin geben, schildere deine situation genau wie du sie fühlst, manche mitarbeiter sind zwar etwas verklärt und idealistisch, aber sie haben dann doch soviel erfahrung und wissen auch den kv einzuschätzen. kopf hoch und alles gute!

Mitglied inaktiv - 25.02.2017, 21:26



Antwort auf: Darf der KV unverheiratet, ein 2 jähriges töchterchen in urlaub mitnehmen ?

hallo liebe kravallie Danke für dein Mutmachen.Die eigene Erfahrung -zum Thema kommt mir auch so vor, als ob sie nur theoretisch bei manchen sind. Ich werde mich auch raus nehmen hier, war wohl auch das falsche Forum für mich. das war mein Fehler. Wir warten schon 1 woche auf den Termin zur beratung. Ich hoffe sie werden etwas verständnisvoller sein. ich wünsche niemanden , so eine Situation , die im Moment hier bei uns zu klären ist. Ich werde auf jeden fall für eine längere reise mein Kind nicht rausgeben, das steht fest, die nächsten Monate. Besuche oder Tage ja. Nochmals vielen dank für deine Rückmeldung alles gute auch für dich lieber gruß

Mitglied inaktiv - 26.02.2017, 09:59



Antwort auf: Darf der KV unverheiratet, ein 2 jähriges töchterchen in urlaub mitnehmen ?

Also im nachhinein, finde ich den Umgangston hier ziemlich frech und unverschämt. Auch von dir, tut mir leid. ich brauche kein bauchpinseln. ich wollte nur Erfahrungen sammeln wie andere Mütter das machen. Warst du jemals in der gleichen Situation ? das glaube ich eher nicht. Dann solltest du dich da etwas zurück halten. Finde ich jedenfalls. Was auf andere hier auch noch zutrift. So kann man ja wirklich nicht umgehen , mit menschen die in Not rat suchen. Unmöglich, echt. Hoffentlich passiert dir das nicht auch mal, wenn du ein Forum besuchst um rat zu holen. Oder besser gesagt, vielleicht bräuchtest du das auch mal. Tut mir leid, aber so nicht.

Mitglied inaktiv - 26.02.2017, 13:38



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