Sehr geehrte Frau Bader,
meine Lebenspartnerin hat zum 01.04.2016 keine Leistungen vom Jobcenter erhalten.
Sie sollte Unterhalts Vorschuss für unseren gemeinsamen Sohn (5) beantragen. Sie hat aber noch bis Mittwoch den 13.04.2016 Zeit die notwendigen unterlagen einzureichen, ansonsten würde man ihr die Leistungen ganz oder teilweise sperren.....
Nun hat das Jobcenter ohne bescheid die Leistungen zum 01.04. schon gesperrt...
Nun ist der Moment gekommen das mein Gehalt/Abschlag weg ist, und wir nix mehr haben außer uns..
Sie hat immense Angst beim Jobcenter anzurufen. Allein schon der gang zum Briefkasten ist für sie eine qual, weil sie einfach nicht mehr kann.
Sie hat übrigens, was uns beim durchsehen der bescheide aufgefallen ist, seit fast zwei Jahren ununterbrochen Leistungskürzungen um 20%. Weswegen ist aus den bescheiden nicht zu ersehen.
Ich bin berufstätig, und kümmere mich täglich auch um unseren gemeinsamen Sohn.
Ich hoffe sie können uns einen Rat geben.
Habe mich schon wundgegooglet, habe aber nichts vergleichbares gefunden.
MFG
Martin
von
Papa1976
am 11.04.2016, 15:38
Antwort auf:
Darf das Jobcenter ohne bescheid die Leistungen sperren?
Halllo,
sind Sie der KV? Dann steht es Ihnen doch eh nicht zu, wenn Sie zusammen leben u Sie arbeiten.
Ansonsten soll sie sich persönlich an das Amt wenden und es klären.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 12.04.2016
Antwort auf:
Darf das Jobcenter ohne bescheid die Leistungen sperren?
Wohnt ihr zusammen?
Unterhaltsvorschuss steht ihr gar nicht zu, ihr seid zusammen, Du sorgst für das Kind.
Sie muss ja wissen weswegen Sanktionen da sind. Hat sie mal ein Darlehen bekommen?
von
Sternenschnuppe
am 11.04.2016, 16:16
Antwort auf:
Darf das Jobcenter ohne bescheid die Leistungen sperren?
Also Leistung für das Kind halte ich auch für fragwürdig. Wofür Unterhaltsvorschuss wenn Du da bist und "Unterhalt" leistest. Sei es in finanzieller Form und/oder Sachleistung. Lebt ihr drei zusammen, wärt ihr zudem eine Bedarfsgemeinschaft. lebt ihr nicht gemeinsam, seht euch aber als "Paar". wäre es auch mehr wie fragwürdig. Dann könnte ein Sachbearbeiter schon mal auf Täuschung kommen. Da müsste es eine gute Erklärung geben warum getrennte Wohnungen.
Unterhaltsvorschuss kann sie nur bekommen wenn der Vater nicht zahlungsfähig ist. In einer Beziehung aber mehr wie fragwürdig. Zumal wenn man wie gesagt zusammen lebt.
Mit einem 5jährigen Sohn wäre ihr zudem zumutbar arbeiten zu gehen. Betreuungsunterhalt für sie wäre also fragwürdig. Wenn sie arbeitsfähig ist und auch sucht, aber aktuell eben nichts hat, dann stünde ihr eben Hartz4 zu. Wie eurem Kind auch. Dein Einkommen würde aber mit einfließen. wenn Anspruch auf Unterhaltsvorschuss würde dann auch nur das Geld für den Sohn wegfallen. Ihr Anteil aber nicht.
ich würde eher sagen, sie hat Sanktionen bekommen weil sie bestimmte Dingen nicht nachgekommen ist, wie zB den Nachweiß deines Gehaltes, wie und wo gemeldet usw. Würde Sinn machen. Und das würde zudem erklären warum die Leistungen jetzt komplett eingestellt worden sind, der Sachbearbeiter setzt einfach voraus, Du bist da uns sorgst für die beiden.
Mein Rat, dringend einen Termin dort machen und zwar mit dir zusammen, und dann klärt ihr das dort vor Ort. Anders wirst Du da keine Lösung bekommen.
Mitglied inaktiv - 11.04.2016, 17:51
Antwort auf:
Darf das Jobcenter ohne bescheid die Leistungen sperren?
Du weisst hoffentlich dass Du den Vorschuss den sie bekommen hat, zurückzahlen musst? Das sind Schulden die Deine sind, 30 Jahre lang können sie das eintreiben.
Um Dir hier helfen zu können beantworte mal bitte die gestellten Fragen.
von
Sternenschnuppe
am 11.04.2016, 18:01
Antwort auf:
Darf das Jobcenter ohne bescheid die Leistungen sperren?
Es führt kein Weg an einem Termin/ Anruf vorbei. Recherchen im Internet halte ich in dem Fall für reine Zeitverschwendung. Kann sein, die Behörde hat tatsächlich einen Fehler gemacht, es kann aber auch sein, dass alles seinen guten Grund hat.
Ihr wohnt scheinbar zusammen, habt einen gemeinsamen Sohn, dann seid ihr eine Bedarfsgemeinschaft. Eine Gehaltserhöhung hast Du wohl nicht zufällig gerade erhalten? Es gibt hier viele Möglichkeiten, zu viele. Pures Rätselraten :-)
Mitglied inaktiv - 11.04.2016, 20:07