Darf Arbeitgeber Forderungen für Teilzeitarbeit in Elternzeit stellen?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Darf Arbeitgeber Forderungen für Teilzeitarbeit in Elternzeit stellen?

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin Lehrerin (verbeamtet) und habe vor meiner Schwangerschaft einen Versetzungsantrag in einen anderen Schulamtsbereich gestellt (beide gehören zum selben Bundesland). Während der Antrag lief, wurde ich schwanger. Mein derzeitiges Schulamt wirkte auf mich ein, dem aufnehmenden Schulamt von der SS zu berichten. Ich tat dies und die Sachbearbeiterin reagierte sehr negativ. es stand im Raum, dass in diesem Fall der Antrag abgelehnt würde, weil ich ja nicht sofort eingesetzt werden kann. Das neue Schuljahr beginnt im August, mein Baby kommt Ende August. Man fragte mich ob ich mir vorstellen kann, im zweiten Schuljahr (dann wäre das Baby 5 Monate alt) bereits einige stunden zu arbeiten. ich fühlte mich gedrängt ja zu sagen, was ich vorschnell tat. Die Versetzung ist wichtig für mich, weil ich derzeit über eine Stunde zu meiner Schule fahre, das wird mit kleinem Baby einfach zu weit. Nun erhielt ich einen Brief der besagte, dass die Versetzung nun vorbereitet wird, unter der Maßgabe, dass ich wie besprochen im Erziehungsjahr stundenweise einsetzbar bin. Ich bin nun völlig durcheinander. Erstens ist diese Aussage sehr vage und zweitens setzt mich das nun sehr unter Druck. Ich habe zum Zeitpunkt des Telefonates noch gar nicht bedacht, dass ja auch eine Betreuung für mein Baby geschaffen werden muss. Es ist mein erstes Baby, ich weiß noch gar nicht was auf mich zukommt. Ich würde nun gern, wenn ich meinen Antrag zur Elternzeit abgebe, ein volles Jahr Elternzeit angeben. In dieser Zeit möchte ich eigentlich nicht arbeiten. Das hat eben die besagten Betreuungsgründe. Und auch der Druck, unter dem ich mich bei dieser Festlegung stehe, missfällt mir. Habe ich das Recht auch entgegen dieser mündlichen Absprache meine Elternzeit so zu gestalten, wie ich es für richtig halte? Ich möchte mein Kind so früh nicht in eine Fremdbetreuung geben und kann ehrlich gesagt auch nicht glauben, dass das Schulamt hier rechtlich korrekt handelt. Über eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen. Vielen Dank

von Septemberbabyblog am 31.03.2014, 15:39



Antwort auf: Darf Arbeitgeber Forderungen für Teilzeitarbeit in Elternzeit stellen?

Hallo, ich bin nicht der König des Beamtenrechtes, aber wenn Sie keinen Rechtsanspruch auf die Versetzung haben, haben Sie ein Problem. Grds. kann man Sie nicht zwingen, in der EZ zu arbeiten. Wenn Sie keinen Anspruch haben, müssen Sie die TZ nicht arbeiten, bleiben dann aber an der alten Schule Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.04.2014



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