Guten Tag Frau Bader, ich habe drei Fragen zum Thema Elterngeld. A) Berechnungsgrundlage geldwerter Vorteil Ich habe einen Firmenwagen, für den aufgrund des geldwerten Vorteils mein Netto rd. 250 Euro niedriger ausfällt. Wie wird diese Tatsache bei der Ermittlung der Berechnungsgrundlage berücksichtigt? Ich vermute, ich habe Pech gehabt und das Gehalt wird abzüglich des geldwerten Vorteils herangezogen? Das Auto muss ich natürlich während meiner Elternzeit abgeben. B) Berechnungsgrundlage Boni Ca 10% meines Gehalts werden in Form von zwei versch. Bonuszahlungen jeweils jährlich ausgezahlt. Ich vermute, diese gehen nicht in die Berechnungsgrundlage ein? C) Anrechnung von Bonuszahlungen Ich werde von Dezember 2015 bis Juni 2016 Elterngeld beziehen. In diesen Zeitraum fällt auch die Auszahlung der beiden genannnten Boni, die jeweils jährlich gewährt werden, für 2015. Reduzieren diese Zahlungen meinen Elterngeldanspruch? Herzlichen Dank vorab Sonnie
von sonnie789 am 20.09.2015, 17:33