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hallo. ich habe eine vielleicht auch 2 fragen. ich habe einen15 Mo.alten Sohn,bin in elternzeit und habe ein festes arbeitsverhältnis . was wäre wenn ich jetzt in der elternzeit wieder schwanger werden würde ? habe das letzte mal gleich beschäftigungsverbot bekommen, da ich gegeben verschiedene Krankheiten nicht immun war. wie sieht das dann aus mit dem Geld?! kann ich meine elternzeit beenden?? bekomme ich dann das gleich Geld wie vorher?!! wurde dann vermutlich wieder beschäftigungsverbot bekommen. kann mein Arbeitgeber sich gegen die vorzeitige beendigung quer stellen??? denke !!!!!!!

Mitglied inaktiv - 02.10.2014, 22:46



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Hallo, man kann die EZ am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes beenden, nicht eher. Und schon gar nicht, um Mutterschaftslohn zu bekommen Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 06.10.2014



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Er kann Dich sogar anzeigen. Das nennt sich Betrug. Ein BV bekommt nur der der sonst arbeitet und nicht wer damit Geld machen will. Einzig zum Mutterschutz darf eine Elternzeit beendet werden wenn man nicht arbeiten gehen will. Kannst sie beenden , Vollzeit arbeiten und dann schwanger werden. Dann würdest Du ein BV bekommen.

von Sternenschnuppe am 02.10.2014, 22:50



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hi du hast meine frage 0 verstanden! ich war arbeiten hab von meinem Arbeitgeber bv bekommen! und ich wollte wissen wie es jetzt wäre wenn ich in der elternzeit schwanger werfen würde ! kann ich dann meine elternzeit beenden? und wenn ja bekomme ich Geld wenn mir der Arbeitgeber wieder bv gibt?

Mitglied inaktiv - 04.10.2014, 12:05



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Du brauchst kein BV, weil Du in Elternzeit bist. Du gehst doch gar nicht arbeiten. Aus welchem Grund möchtest Du also Deine Elternzeit beenden ? Zum Mutterschutz ist es erlaubt.

von Sternenschnuppe am 04.10.2014, 12:22



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@sternschnuppe: weil sie das nächste Elterngeld nach ihrem Gehalt im BV berechnet haben möchte und nicht mit 300€ zufrieden ist. Also möchte sie schwanger werden, die Elternzeit vorzeitig beenden (da sie ja weiß, dass sie sofort ein neues BV bekommen würde), die vollen Gehaltszahlungen im BV "abgreifen" um dann wieder ein schönes Elterngeld zu haben. @sailor venus: es ist, wie schnuppe sagt. Es geht nicht und ist Betrug. Entweder du wirst jetzt schwanger und lebst mit dem geringeren EG oder du beendest die EZ, arbeitest 1 Jahr voll und wirst dann wieder schwanger. Dann wird dein EG auch wieder nach deinem Lohn berechnet. la-floe

von la-floe am 04.10.2014, 12:51



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Jetzt hast Du die Frage bestimmt auch 0 verstanden *g*

von Sternenschnuppe am 04.10.2014, 13:11



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hat eine Woche gearbeitet und ist dann ins bv...volles Gehalt... die andere ist 2 Mo.vor Ablauf der elternzeit ins bv...die 2 sind beste freundinnen , ich kann mir nicht vorstellen , das die eine dummer ist wie die andere, darum interessiert es mich ob die wirklich das bekommt. es vieleinteressiert mich da es viele in der letzten Zeit so machen. persönlich interessiert es mich nicht da mein Sohn ein einzelkind bleibt un vor meiner elternzeit habe ich Jahre gearbeitet! also keine kohle um sonst

Mitglied inaktiv - 04.10.2014, 22:48



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In der Frage geht es um Dich ! Weiterhin : Ein BV bekommt man weil Kind und Mutter geschützt werden müssen. In der Elternzeit gibt es nix zu schützen, also betrügt man wenn man sich eines ausstellen lässt obwohl man in Elternzeit ist. Pfiffige Frauenärzte senden es selbst an den AG. Kollegin Nummer 2 lügt oder ist einfach nicht aufgeflogen. Der KK wird die Elternzeit gemeldet. Und auch die Beendigung. Und sie muss den Lohn ersetzen aus der Umlage 2. Spätestens da fällt es auf.

von Sternenschnuppe am 04.10.2014, 23:25



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Hallo, deine Kolleginnen haben den AG betrogen und somit ist es eine strafbare Handlung - ausser die EZ ist regulär abgelaufen! Die EZ zu beenden um im BV volles Gehalt zu erhalten ist verboten!!! LG

von Colien07022004 am 05.10.2014, 07:53



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sie lügt nun, weil sie hofft weniger Gegenwind (und das erhoffte Gesetzesschlupfloch) zu bekommen wenn sie nun behauptet “iiiiich würde das niiiiie tun, ist nur eine rein theoretische Frage“ Es ist, wie schon gesagt, Betrug. Der KK fällt es auf, weil dieser den Atbeitslohn im.Berufsverbot dem AG ersetzt. Alle anderen Stories sind gelogen oder Schwein gehabt. la-floe

von la-floe am 05.10.2014, 08:40



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Gesetzlich ist es so, das die Elternzeit nicht vorzeitig beendet werden darf um ein BV zu bekommen. Ein Arzt der ein BV ausstellt, kann dann echte Probleme bekommen, die Angestellte eh. Weil eben vorsätzlicher Betrug. Endet die Elternzeit aber eh, greift ab dem Datum das BV, man kann es allerdings auch frühstens dann zu dem Datum bekommen. Sprich. Du stellst heute fest, ich bin schwanger, müsstest ab dem 1.11.14 wieder arbeiten, weil dann die Elternzeit AUTOMATISCH abläuft, dann ist das gesetzlich OK. Müsstest Du aber erst ab dem 1.01.15 arbeiten (als Beispiel), dann kannst du nicht hingehen und sagen, och ich beende einfach mal zu sofort. BV bedeutet IMMER, man bekommt das als werdende Mutter,oder auch als stillende Mutter (auch da gibt es in einigen Berufsgruppen BV), was man eben ohne BV bekommen würde. Udn wenn Frau nicht arbeitet, weil eben in Elternzeit, dann gibt es auch kein Geld. Oder eben frühstens zu dem termin wo die Elternzeit eh endet.

Mitglied inaktiv - 05.10.2014, 11:57



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niemand lügt. Internet ist nicht real. es war eine frage, das ist doch ok, ihr habt auch fragen. ich wollte wissen wieso warum weshalb. der trend ist, dass es alle machen. ich hab es nicht gemacht aber fragen warum die alle kohle bekommen obwohl sie nix arbeiten interessiert doch nicht nur mich, oder? meine frage wurde beantwortet danke" ! mehr wollt ich nicht wissen. die bekommen erst kohle wenn die ez vorbei ist. ich denke auch nicht , das das irgendein Arzt macht. die haben dann nicht alles erzählt ( uns dem Team) sonst wurde es ja nicht soviel nacharmer geben.

Mitglied inaktiv - 05.10.2014, 13:27



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“Nacharmer“? Oh, Gott, tut das weg am Arm??? floe

von la-floe am 05.10.2014, 14:22