Fakten: 12 Jahre beschäftigt in HausA ohne schriftlichen Vertrag In ca 8 Wochen endet die Elternzeit. Habe es wegen Unwissenheit versäumt zu kündigen. Kann den Job mangels Kinderbetreuung nicht um 6:15 Uhr beginnen. Und im Haus B wo ich jetzt eingesetzt werden soll( ich wurde bisher darüber nicht informiert. Hab es aus anderer Quelle) Wenn ich jetzt kündige: 1.) Hab ich dann Sperre beim Arbeitsamt? Könnte ja arbeiten aber nicht zu dieser frühen Zeit. 2.) Fängt die 4 Wochen Kündigungsfrist dann am 3. Geburtstag meines Sohnes an? Weil ich die 3 Monate Kündigungsfrist zum Ende der Elternzeit verpasst hab? 3.) Kann ich einfach so ins Haus B versrtzt werden? Danke für die Antwort
von skorpion1911 am 16.08.2015, 19:13