Guten Abend liebe Frau Bader,
ich hätte da einige Fragen. Ich werde am 1.6.2016 nach einem Jahr Elternzeit wieder arbeiten gehen. Zuvor hatte ich Vollzeit gearbeitet und nun werde ich mal mit ca 8 Stunden die Woche anfangen zu arbeiten.
Die Bezahlung erfolgte nach Stunden. Nun werde ich auf 450€ Basis bezahlt. Nun will mir die Firma 19% von meinem Stundenlohn abziehen da die begründen bei einem 450€ Job muss die Firma die Steuern ja abführen. Dürfen die mir soviel abziehen?
Vor der der Geburt meines Sohnes hatte ich einen Firmenwagen, den ich jetzt nicht mehr bekommen soll, da ich ja nur noch so wenig arbeite. Aber da es ja ein Geldwerter Vorteil ist muss man mir das doch bestimmt irgendwie anrechnen, oder? Arbeite seit über 8 Jahren bei der Firma und durfte mich damals entscheiden ob ich eine Gehaltserhöhung oder einen Firmenwagen will - hab mich natürlich für das Auto entschieden, aber nun fällt das ja weg.
Ich war nun ein Jahr zuhause und in diesem Jahr gab es bei uns in der Firma eine Lohnerhöhung. Für alle die gleiche. Steht die mir auch zu? Die Lohnerhöhung gab es wo ich sogar noch im Mutterschutz war.
Des weiteren gibt es jedes Jahr Weihnachtsgeld, aber die Auszahlung ist natürlich erst im November wo ich ja zuhause in Elternzeit war. Hab letztes Jahr über ein Vierteljahr ja noch gearbeitet, steht mir da das Weihnachtsgeld dann anteilig zu?
Wären Ihnen sehr dankbar wenn Sie mir die 4 Fragen beantworten könnten.
Ich bedanke mich schon im voraus
und viel Grüße
ninaa66
von
ninaa66
am 13.04.2016, 21:10
Antwort auf:
Bezahlung nach Elternzeit
Hallo,
Sie sind so zu stlenne, wie Suie anteuilig bei Netto-Lohn stehen würden. Nach der vertragl. Vereinbarung bzw wenn alle die Lohnerhöhung bekommen haben, danach
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 14.04.2016
Antwort auf:
Bezahlung nach Elternzeit
Dein Fehler ist, das du deinen Vollzeitvertrag nicht hast weiter ruhen lassen. Warum gehst Du nicht Teilzeit arbeiten innerhalb der Elternzeit? Dein eigentlicher Vertrag würde weiter ruhen, Du hättest Kündigungsschutz und zudem müssten Gehalt, Urlaub usw alles auf Teilzeit angepasst werden.
So bekommst Du jetzt einen neuen Vertrag. Und dein alter wird gekündigt. Und ist damit futsch.
Nur mal so nebenbei, unabhängig davon ob das rechtens ist was da aktuell gemacht wird. Mindestens die 19% Abzüge sehe ich jedenfalls nicht als legal an. Ich würde auch mal prüfen lassen ob Du dann nicht unter den Mindestlohn von 8,5 € die Stunde rutscht bei 450 €.
Mitglied inaktiv - 13.04.2016, 21:32
Antwort auf:
Bezahlung nach Elternzeit
Hallo,
vielen lieben Dank für deine Antwort. Hab mich sehr gefreut das mir jemand weiterhilft. Also ich muss weiter ausholen, ich bin noch 2 weitere Jahre in Elternzeit und hätte jetzt normalerweiße 16 stunden die Woche gearbeitet, aber da es in der Firma mit der Arbeit sehr ruhig wird und die Firma kurz vor der Kurzarbeit steht haben wir uns geeinigt das ich weniger arbeite, aber ich lass mir das schriftlich geben wenn es mit der Arbeit wieder anzieht das ich dann auch wieder mehr arbeiten darf. Also den Mindestlohn bekomme ich schon, da mein Stundenlohn ganz okay war, aber ich finde es einfach nur so unfair mich überall zu drücken. Verstehst du die Antwort von Frau Bader auf meine Fragen? Kann irgendwie schon wieder nicht viel damit anfangen.
Und wo kann ich so etwas prüfen lassen ob 19% zuviel sind. Bei einem Rechtsanwalt oder hast du eine andere Idee?
Liebe Grüße und noch einen schönen Abend
von
ninaa66
am 14.04.2016, 21:38