Sehr geehrte Frau Bader, ich habe erneut eine Mutter-Kind-Kur bewilligt bekommen (die letzte Kur war erfolglos, da ich dort schwer erkrankte und im Krankenhaus behandelt werden musste, daher die Wiederholung der Kur), zu der mein Kind als THERAPIEKIND mitfährt. Nun ist der Termin VOR den Sommerferien. IN den Ferien war nichts frei, und NACH den Ferien möchte ich nicht fahren, da meine Tochter dann frisch in einer neuen Schule wäre (sie ist Autistin und ein längeres Fehlen kurz nach dem Wechsel wäre nicht förderlich für die Integration in die neue Klasse). Nun habe ich Sorge, dass die Schule mir die Beurlaubung verweigern könnte (der Wechsel der Schule findet wegen Problemen mit der Schule/den Lehrern statt). Kann die Schule (NRW, Grundschule 2. Klasse) die Beurlaubung verweigern? Vielen Dank schonmal!
von Kazimiera am 21.04.2016, 13:39