Betriebsärztin spricht Beschäftigungsverbot aus, darf Arbeitgeber das ablehnen?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Betriebsärztin spricht Beschäftigungsverbot aus, darf Arbeitgeber das ablehnen?

Hallo, ich bin in der 7 SSW und in einer Lungenfachklinik in der Anästhesie tätig als Krankenschwester. Ich habe eine intakte Schwangerschaft. Die Betriebsärztin hat ein generelles Beschäftigungsverbot empfohlen, wegen aerogener Infektionsübertragung(multiresistente Keime, Tuberkulose etc.), die Personalabteilung sagte mir, dass der Arbeitgeber hierzu noch zu stimmen muss. Bedeutet das, dass die Empfehlung der Betriebsärztin nicht gültig ist? Und darf mich der Arbeitgeber irgenwohin versetzen wo es ihm gefällt, wo ich aber nicht eingelernt bin? Vielen Dank für Ihre Antwort.

Mitglied inaktiv - 18.01.2017, 17:19



Antwort auf: Betriebsärztin spricht Beschäftigungsverbot aus, darf Arbeitgeber das ablehnen?

Hallo, die Betriebsärztin spricht eine Empfehlung aus. Der AG darf Sie umsetzen auf eine Stelle, wo keine Gefahr droht. Auch wenn Sie da eingelernt werden müssen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.01.2017



Antwort auf: Betriebsärztin spricht Beschäftigungsverbot aus, darf Arbeitgeber das ablehnen?

Ja, er darf Dich versetzen wo das Kind und Du nicht gefährdet sind. Du kannst ja angelernt werden.

von Sternenschnuppe am 18.01.2017, 17:20



Antwort auf: Betriebsärztin spricht Beschäftigungsverbot aus, darf Arbeitgeber das ablehnen?

Aber da die Betriebsärztin ja ein generelles Beschäftigungsverbot bis Ende der Schwangerschaft empfiehlt, betrifft dies doch jegliche Tätigkeit oder nicht?

Mitglied inaktiv - 18.01.2017, 17:38



Antwort auf: Betriebsärztin spricht Beschäftigungsverbot aus, darf Arbeitgeber das ablehnen?

Betriebsärzte haben die Aufgabe, Empfehlungen/Gutachten an den Arbeitgeber zu geben, und sie können damit bestimmte gefährdende Tätigkeiten ausschließen. Letztlich ist es aber die Entscheidung des Arbeitgbers, der Empfehlung zu folgen oder nicht. Der Arbeitgeber trägt die Verantwortung. Natürlich haben Maßnahmen zur Vermeidung von Gefährdungen und Umsetzungen Vorrang vor einem vollständigen Beschäftigungsverbot! Die Umsetzung musst du akzeptieren, schließlich wirst du ja weiter voll bezahlt. Wenn es Fragen und Probleme gibt, wende dich an die Aufsichtsbehörde für Mutterschutz. Mir scheint, dass der Betriebsarzt hier seine Kompetenzen überschritten hat.

Mitglied inaktiv - 18.01.2017, 17:57



Antwort auf: Betriebsärztin spricht Beschäftigungsverbot aus, darf Arbeitgeber das ablehnen?

Was steht genau im Attest? Wortlaut? Administrative Aufgaben und unschädliche Tätigkeiten darf er nicht verbieten.

Mitglied inaktiv - 18.01.2017, 17:57



Antwort auf: Betriebsärztin spricht Beschäftigungsverbot aus, darf Arbeitgeber das ablehnen?

ja. der AG ist sogar verpflichtet, dich so einzusetzen, dass du nicht gefährdet bist. nur wenn ausschließlich!!!! medizinische Gründe ein BV rechtfertigen, kann der AG nichts machen d.h. du müsstest liegen bis Ende der Schwangerschaft etc. ansonsten kannst du eingelernt werden

von mellomania am 18.01.2017, 18:42



Antwort auf: Betriebsärztin spricht Beschäftigungsverbot aus, darf Arbeitgeber das ablehnen?

Was spricht denn dagegen wenn der AG eine Position findet in der du arbeiten kannst und du keinen Ansteckungsrisiko ausgesetzt wirst? Jeckyll

Mitglied inaktiv - 18.01.2017, 19:59



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