Hallo, wir haben festgestellt das wir noch Betreuungsgeld beziehen obwohl unser Sohn bereits seit 7 Monaten im Kiga ist. Hatten vergessen entsprechend Bescheid zu geben bzw. zu kündigen. Nachdem ich nun auf der Behörde angerufen hatte um gleich Bescheid zu geben, kam gleich die Retourkutsche das es höchstwahrscheinlich eine Ordnungswidrigkeit sei und wir nicht nur nachzahlen müssen sondern eine Strafe noch obendrauf kommt. Meine Frage ist nun, nachdem ich aus Eigeninititave Bescheid gegeben habe muss ich da wirklich eine Strafe bezahlen und wenn ja wie hoch kann diese sein und kann ich Einspruch einlegen? Vielen Dank Vorab und beste Grüße, Philipp.
von philipp9212 am 24.02.2015, 10:51