Wir wohnen in Bayern und sind beide angestellt.
Ich möchte gerne ab dem 13. Monat das Betreuungsgeld beanspruchen.
Wir würden es erhalten, wenn mein Mann gleich nach der Geburt zwei Elternzeitmonate nimmt während ich ja noch Mutterschaftsgeld bekomme und ich Elternzeit nehme bis das Kind ein Jahr ist.
Wie ist das, wenn mein Ehemann z.B. den 7. und 9. Lebensmonat des Kindes
Elternzeit nimmt, während ich ja sozusagen auch in Elternzeit bin.
Erhalten wir dann auch ab dem 13. Lebensmonat des Kindes das Betreuungsgeld / Bayern??
von
Babybauch2015
am 03.09.2014, 17:47
Antwort auf:
Betreuungsgeld
Hallo,
das ändert nichts
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 04.09.2014
Antwort auf:
Betreuungsgeld
Das heißt dass ich ab dem 13. Monat Betreuungsgeld beziehen kann., wenn er den 06. und 07. Monat zeitgleich mit mir Elternzeit nimmt.
Danke nochmal und sorry wegen der nochmaligen Nachfrage.
von
Babybauch2015
am 04.09.2014, 13:56
Antwort auf:
Betreuungsgeld
Hallo,
Betreuungsgeld bekommt man normalerweise nach dem 15. Lebensmonat, oder, wenn (wie bei Euch in beiden Beispielen) alle 14 Elternzeitmonate schon verbraucht sind.
Luvi
von
luvi
am 04.09.2014, 21:45