Hallo Fr Bader ich habe mir die auszahlung des elterngeldes auf zwei jahre beantragt. mein sohn ist am 18.02.14 geboren. Ich habe hier zwei unterschiedliche aussagen gelesen. Kann ich trotz erhalt des halben elterngeldes Betreuungsgeld beantragen? oder kann ich dies erst ab ende der Auszahlung des elterngeldes? Und wie lange wird das betreuungsgeld ausgezahlt? LG Alexa
von
alexa22
am 17.02.2015, 16:06
Antwort auf:
Betreuungsgeld trotz bezug von elterngeld
Hallo,
da dann herzlichen Glückwunsch!
Ein paralleler Bezug von Elterngeld und Betreuungsgeld für ein Kind ist bei Verlängerung des Auszahlungszeitraums des Elterngeldes möglich.
Hallo,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 18.02.2015
Antwort auf:
Betreuungsgeld trotz bezug von elterngeld
Ja, dass geht.
Habe ich aktuell auch. Habe mir das EG auf 2 Jahre splitten lassen, mein Sohn ist am 29.09.13 geboren, und bekomme seit September letzten Jahres zusätzlich Betreuungsgeld. Im August kommt er in den KIGA und dann entfällt das Betreuungsgeld.
Lg
von
Jessi86
am 17.02.2015, 17:18