Sehr geehrte Frau Bader, Meine Elternzeit geht im März nach 12 Monaten zu Ende und mein Mann wird keine Elternzeit nehmen, da wir es uns finanziell nicht leisten können. Nun weiß ich, dass Betreuungsgeld erst ab den 15. LM bezogen werden kann. Nun sagte mir man aber auf den Landratsamt wo mir in der Elternzeit wo ich kein Geld beziehe Leistungen zustehen, dass in Ausnahmefällen schon ab den 13. LM Betreuungsgeld beantragt werden kann und ich dies tun soll! Haben Sie davon schon mal was gehört und stimmt das? LG
von allissa am 11.11.2014, 09:05