Hallo,
Ich bin Beamtin und arbeite seit wenigen Monaten wieder nach einem Jahr Erziehungszeit zu Hause.
Wie lange muss ich wieder arbeiten bevor ich wieder in den Mutterschutz gehe, damit ich ein Anrecht auf genau dieselbe Stelle habe.
Vielen Dank und Grüße
von
Walpurga78
am 19.09.2015, 10:19
Antwort auf:
Besteht noch das Recht auf meinen Arbeitsplatz?
Hallo,
für Beamtinnen gelten, je nach Dienstherrn, eigene Beamtengesetze. Ich kann also nichts dazu sagen, weil ich nicht weiß, welches Kommunal-, Landes- oder Bundesgesetz hier Anwendung findet. Außerdem – ganz ehrlich – bin ich nicht der Spezialist für Beamtenrecht (=öffentliches Recht), sondern für Zivilrecht.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 21.09.2015
Antwort auf:
Besteht noch das Recht auf meinen Arbeitsplatz?
Das Recht auf eine gleiche Stelle sollte sogar noch bestehen, wenn man zwischen 2 Schwangerschaften nicht arbeiten geht. Das ist denke ich gesichert, da man ja weder während des Mutterschutzes, noch während der Elternzeit gekündigt werden darf und danach eine zumindest gleichgestellte Arbeitsstelle wiederbekommen sollte.
von
sissey
am 20.09.2015, 16:59