Hallo Frau Bader,
meine Partnerin ist im 7. Monat schwanger und wird voraussichtlich am 30.03.2017 entbinden.
Ich möchte ab der Geburt in Elternzeit gehen und diese schon jetzt beantragen.
Muss ich die Bestätigung der Elternzeit bei irgendeinem Amt oder einer Behörde einreichen?
von
mirko
am 17.01.2017, 13:51
Antwort auf:
Bestätigte Elternzeit irgendwo einreichen?
Hallo,
Sie benatragen EZ beim AG, 7 - 8 Wo vorher.
Wissen muss das die EG-Stelle - Sie müssen aber zwei Lebensmonate EZ haben, um EG zu bekommen
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.01.2017
Antwort auf:
Bestätigte Elternzeit irgendwo einreichen?
Dein Kündigungsschutz greift erst 8 Wochen vor Antritt der EZ. Die EZ selbst musst du spätestens 7 Wochen vor Antritt dem AG mitteilen. In deinem Fall melde diese an mit, ich nehme EZ ab Geburt, voraussichtlicher ET ist der 30.3.17, die genauen Daten reiche ich dann nach. Und nehmen diese voraussichtlich (abhängig vom genauen Geburtstermin) für die Zeit bis ...
Elternzeit meldet man beim AG, der hat da auch kein Mitspracherecht. Dabei kannst Du auch festlegen ob du komplett daheim bleibst oder innerhalb der EZ in Teilzeit mit bis zu 30 Std arbeiten willst, auch variabel. Falls Du vor hast da zu arbeiten würde ich mich über Elterngeld Plus schlau machen - da wird ein Verdienst dann anders gewertete wie beim "einfachen" Elterngeld.
Willst Du Elterngeld oder Elterngeld Plus bekommen, kannst du das NACH der Geburt bei der Elterngeldkasse beantragen. Habt aber im Hinterkopf das es auch mehrere Monat dauern kann bis das Geld kommt. Und du musst ganze Lebensmonate - nicht !!! Kalendermonate für das Elterngeld nehmen und nicht weniger wie 2 Lebensmonate bei vollem Bezug (ohne Splittung). Sonst hast Du gar keinen Anspruch. Sorgt also für ein entsprechende finanziellen Polster vor.
Mitglied inaktiv - 17.01.2017, 20:32