Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe mich wegen meinem Beschäqftigungsverbot in der kinderkrippe in der ich auf 450 euro basis gearbeitet habe, wegen meiner Schwangerschaft an die zuständige Krankenkasse (audibkk) gewandt. Die wissen davon nichts, dass sie den Schnitt der letzten drei Monate vor dem bv weiter bezahlen müssen, nur wenn ich im krankengeldbezug wäre. Wie Ist denn nun das mögliche weitere Vorgehen? Gibt es da einen Paragraphen auf den. Man sich beziehen kann? Viele Grüße Alex ilko
von alexilko am 27.03.2014, 09:23