Frage:
Beschäftigungsverbot
Arbeite im Moment 28 Std auf 3 Tage verteilt.
Wenn meine Frauenärztin mir ein Teilzeitbeschäftigungsverbot auf 4 bzw. 6 Stunden ausstellt, werden dann die Zeiten dieser 3 Tage gekürzt oder muss ich dann jeden Tag (also auch an meinen 3 freien Tagen) 4 bzw. 6 Stunden arbeiten.
In meinem Arbeitsvertrag sind keine festen Zeiten festgelegt, dieser bezieht sich auch noch auf 40 Std vor meiner ersten Elternzeit.
Seit 2015 sind Dienstag und Mittwoch meine festen Tage, habe im März 2016 meine Stunden erhöht und es kam somit Freitag als zusätzlicher Tag dazu.
Müssten ich dann wirklich, an 6 Tagen á 4 Stunden arbeiten? Habe ja z.B. am Samstag keinen Krippenplatz etc.
von
flottebiene
am 17.01.2017, 11:42
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Beschäftigungsverbot
Hallo,
wenne s vertrafglich nicht geregelt ist darf der AG Sie auch auf 5 Tage versetzen
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.01.2017
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Beschäftigungsverbot
Ich verstehe beim besten Willen nicht, wie man einen 40-Std-Vertrag haben kann und dabei 2 oder gar 3 freie Tage festgelegt sein sollen!?? 40 Stunden kann man nicht an drei Arbeitstagen leisten, das geht auch nichtschwanger keinesfalls.
Der Arbeitgeber muss dich an allen Tagen einsetzen, die arbeitsvertraglich als Arbeitstage gelten. Die Betreuung liegt in deiner Verantwortung. Wenn keine Betreuung vorhanden ist, entfällt der Lohnfortzahlungsanspruch für dich für die betreffenden Tage.
Mitglied inaktiv - 17.01.2017, 11:58
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Beschäftigungsverbot
Die AP arbeitet 28 Stunden.
Und Du bist eine Zwiderwurzn!
von
Strudelteigteilchen
am 17.01.2017, 12:42
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Beschäftigungsverbot
Uriah lies doch bitte richtig.
28 Stunden durch 3 Tage ist doch nun wirklich realistisch :-)
Mitglied inaktiv - 17.01.2017, 12:43
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Beschäftigungsverbot
Arbeite im Moment 28 Std auf 3 Tage verteilt.
Ist diese Verteilung auf 3 Tage verbindlich festgelegt/vereinbart worden? Wenn ja, dann bleibt es künftig bei den 3 Tagen, wenn nicht, dann darf dich der Arbeitgeber auch an bis zu 5 Tagen einsetzen.
Mitglied inaktiv - 17.01.2017, 12:55
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Beschäftigungsverbot
In jedem Fall erhältst du beim anteiligen Beschäftigungsverbot das Gehalt wie bisher für 28 Std., solange dein TZ-Vertrag vorgesehen war.
Mitglied inaktiv - 17.01.2017, 13:42
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Beschäftigungsverbot
zwiderwurzn.....das ist noch freundlich ausgedrückt.
ich freu mich ja schon immer, wenn irgendeine frage mit bv im betreff auftaucht....da kannst du die Uhr danach stellen, wer als erstes und v.a. WIE, antwortet.
Mitglied inaktiv - 17.01.2017, 14:34
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Beschäftigungsverbot
Uriah ... wenn es so ist: Du bist mir symphatisch :D ich kann dieses Wort Bv auch schon nicht mehr hören...
Mitglied inaktiv - 18.01.2017, 00:02