Frage: Beschäftigungsverbot

Arbeite im Moment 28 Std auf 3 Tage verteilt. Wenn meine Frauenärztin mir ein Teilzeitbeschäftigungsverbot auf 4 bzw. 6 Stunden ausstellt, werden dann die Zeiten dieser 3 Tage gekürzt oder muss ich dann jeden Tag (also auch an meinen 3 freien Tagen) 4 bzw. 6 Stunden arbeiten. In meinem Arbeitsvertrag sind keine festen Zeiten festgelegt, dieser bezieht sich auch noch auf 40 Std vor meiner ersten Elternzeit. Seit 2015 sind Dienstag und Mittwoch meine festen Tage, habe im März 2016 meine Stunden erhöht und es kam somit Freitag als zusätzlicher Tag dazu. Müssten ich dann wirklich, an 6 Tagen á 4 Stunden arbeiten? Habe ja z.B. am Samstag keinen Krippenplatz etc.

von flottebiene am 17.01.2017, 11:42



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Hallo, wenne s vertrafglich nicht geregelt ist darf der AG Sie auch auf 5 Tage versetzen Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.01.2017



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Ich verstehe beim besten Willen nicht, wie man einen 40-Std-Vertrag haben kann und dabei 2 oder gar 3 freie Tage festgelegt sein sollen!?? 40 Stunden kann man nicht an drei Arbeitstagen leisten, das geht auch nichtschwanger keinesfalls. Der Arbeitgeber muss dich an allen Tagen einsetzen, die arbeitsvertraglich als Arbeitstage gelten. Die Betreuung liegt in deiner Verantwortung. Wenn keine Betreuung vorhanden ist, entfällt der Lohnfortzahlungsanspruch für dich für die betreffenden Tage.

Mitglied inaktiv - 17.01.2017, 11:58



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Die AP arbeitet 28 Stunden. Und Du bist eine Zwiderwurzn!

von Strudelteigteilchen am 17.01.2017, 12:42



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Uriah lies doch bitte richtig. 28 Stunden durch 3 Tage ist doch nun wirklich realistisch :-)

Mitglied inaktiv - 17.01.2017, 12:43



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Arbeite im Moment 28 Std auf 3 Tage verteilt. Ist diese Verteilung auf 3 Tage verbindlich festgelegt/vereinbart worden? Wenn ja, dann bleibt es künftig bei den 3 Tagen, wenn nicht, dann darf dich der Arbeitgeber auch an bis zu 5 Tagen einsetzen.

Mitglied inaktiv - 17.01.2017, 12:55



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

In jedem Fall erhältst du beim anteiligen Beschäftigungsverbot das Gehalt wie bisher für 28 Std., solange dein TZ-Vertrag vorgesehen war.

Mitglied inaktiv - 17.01.2017, 13:42



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

zwiderwurzn.....das ist noch freundlich ausgedrückt. ich freu mich ja schon immer, wenn irgendeine frage mit bv im betreff auftaucht....da kannst du die Uhr danach stellen, wer als erstes und v.a. WIE, antwortet.

Mitglied inaktiv - 17.01.2017, 14:34



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Uriah ... wenn es so ist: Du bist mir symphatisch :D ich kann dieses Wort Bv auch schon nicht mehr hören...

Mitglied inaktiv - 18.01.2017, 00:02



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Studieren trotz Beschäftigungsverbot?

Sehr geehrte Frau Bader,  Ich bin schwanger und fühle mich mit dem Gedanken auf einer Intensivstation als Pflegekraft mit infektiösen Patienten weiterhin zu arbeiten nicht wohl, mein Betriebsarzt sieht keinen Grund für ein betriebliches BV, da wir mit vielen Schutzmaßnahmen arbeiten. Ich überlege deshalb mir ein ärztliches BV ausstellen zu lass...


Resturlaub nach zweifachem Beschäftigungsverbot

Sehr geehrte Frau Bader,  In meiner ersten Schwangerschaft wurde mir ein Beschäftigungsverbot erteilt. Ich ging in Elternzeit und wurde erneut schwanger. Ich kam von der Elternzeit meines ersten Kindes direkt in ein erneutes Beschäftigungsverbot. Nun endet bald meine Elternzeit des zweiten Kindes. Mir ist bekannt, dass der Urlaubsanspruch wä...


Krankschreibung oder Beschäftigungsverbot

Sehr geehrte Frau Bader, ich arbeite Teilzeit als Komplementär Therapeutin in einer psychiatrischen Tagesklinik. Seit Oktober habe ich eine neue Mitarbeiterin in meinem Fach bekommen (wir waren ein Paar Monaten nur zu zweit in meinem Fach und jetzt haben wir einen 3. Kollegen bekommen und zu ihm ist sie ganz nett), die ganz kompetitiv und aggre...


Beschäftigungsverbot

Hallo liebe Frau Bader, ich bin seit ca 3 Wochen im Beschäftigungsverbot, welches vom AG ausgesprochen wurde auf meinen Wunsch hin. Da ich Physiotherapeutin Osteopathin und Heilpraktikerin bin, bin ich Infektionen und körperlichen Belastungen ausgesetzt und im Gefährdungsbogen stehen die Kriterien, die ein BV empfehlen. Jetzt meine Frage, ich abso...


Beschäftigungsverbot und Elterngeld

Sehr geehrte Frau Bader! Ich habe drei vielleicht merkwürdig anmutende fragen!    Unser Baby ist gerade geboren! Zuvor war ich im Beschäftigungsverbot! Nun werde ich zwei Jahre in Elternzeit gehen und Elterngeld plus beantragen! Nun zu den Fragen! Ich bin über 40... wir möchten ein weiteres Kind, damit unser Schatz einfach jemanden zum s...


Neuer Job & mögliches Beschäftigungsverbot

Hallo liebe Frau Bader, ich hoffe sie können mir weiterhelfen. ich habe am 18.03.2024 einen neuen Job angefangen, nun wurde trotz Komplikationen eine Schwangerschaft festgestellt ohne weitere Problematik. Was mich sehr erfreut!  Nun war ich heute bei meiner Ärztin und sie sagte dass sie mich trotzdem gerne ins Beschäftigungsverbot schicken ...


Beschäftigungsverbot elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader, In der heutigen Zeit muss man ja leider ganz genau rechnen, wie man es am besten macht mit dem Thema Nachwuchs... Jetzt ist es so, dass wir letztes Jahr im Juli unser erstes Baby bekommen haben und liebend gerne ein zweites Baby haben möchten. Ich habe 2 Jahre elternzeit und 1 Jahr Elterngeld beantragt.  Wie läuft...


Urlaubstage im teilzeit beschäftigungsverbot

Hallo ich arbeite eigentlich 75% mit einer 5-tage woche nun bin ich im teilzeit beschäftigungsverbot mit 50% und einer 4 tage woche. Wenn ich es richtig verstanden habe müsste ich ja weiterhin den vollen urlaubssnspruch für die 5 Tage woche haben oder ? Aber wie ist es wenn ich jetzt Urlaub nehme? Muss ich dann 5 oder 4 Tage für eine Woche Urlaub ...


Beschäftigungsverbot - Neuer Arbeitsvertrag nach Ausbildung - Bemessungsgrundlage Lohnfortzahlung

Sehr geehrte Frau Bader, Ich wuerde mich gerne mit einem Anliegen an Sie richten.  Ich habe meine Ausbildung bei meinem jetzigen Arbeitgeber als Sozialbpaedagogische Assistenz (KITA) im Maerz beendet. Ich habe seit 1. April bei dem selben Arbeitgeber einen unbefristeten Vollzeitvertrag unterschireben.  Jetzt wurde eine Schwangerschaft bei...


Beschäftigungsverbot

Hallo Ich arbeite als Erzieherin , 20 Std pro woche. möchte jetzt aber auf 30 Std erhöhen , weil ich schwanger bin und dann ein komplettes Beschäftigungs Verbot bekomme. wie wird dann mein Gehalt im Beschäftigungsverbot berechnet?   desweitwren gibt es ab August vllt eine Gehaltserhöhung für alle. bekomme ich die direkt auch oder er...