Frage: Beschäftigungsverbot

Hallo, ich bin jetzt im 4. Monat schwanger und arbeite im Einzelhandel. Da ich schon seit Jahren einen Bandscheibenvorfall habe lebe ich jeden Tag mit Rückenschmerzen und Schmerzmitteln. Jetzt in der Schwangerschaft sind sie noch schlimmer und das Stehen auf der Arbeit ist für mich fast unmöglich den ganzen Tag. Meine Chefin ist mit mir einen Gefahrenbogen durch gegangen und meinte bei dem Punkt ob ich 8 Stunde stehen muss, die Möglichkeit hätte mich ab und zu hin zu setzen oder einen Anlehnstuhl an die Kasse bekomme. Damit wurde diese Frage mit Nein beantwortet. Allerdings gibt es keine Sitzende Tätigkeit bei uns im Laden und der Stuhl ist auch umsonst, da unsere Kassen nicht zum sitzen ausgelegt sind. Somit hab ich null Abwechslung zum Stehen und Sitzen es sei denn ich gönn mir eine Pause, was ich auch nicht den halben Tag machen kann. Eine andere Kollegin hatte diese Frage mit Ja beantwortet und sofort ein BV erhalten. Ich habe genau die selbe Tätigkeit wie sie. Müssen nicht alle gleich behandelt werden, d.h. In meinem Fall auch ein BV?

Mitglied inaktiv - 14.11.2016, 12:58



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Hallo, ich habe jetzt nicht ganz verstanden, ob die Schmerzen auf die Schwangerschaft beruhen oder sie sowieso Rückenprobleme haben. Insofern ist es schwer, abzugrenzen, ob eine Krankschreibung oder ein Beschäftigungsverbot das richtige Mittel sind. Wenden Sie sich im Zweifel an das Gewerbeaufsichtsamt. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 16.11.2016



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Das wird in der Praxis allgemein so gehandhabt, dass eine Stehhilfe in der Kasse aufgestellt wird, und das geht dann auch bei Kassen, die in Stehhöhe installiert sind. Wenn der Arbeitgeber das verweigert, darfst du nach geltendem Recht jederzeit den Sozialraum aufsuchen und eine kleine unbezahlte Zusatzpause im Sitzen oder sogar im Liegen nehmen. Wegen der Stehhilfe/Sitzgelegenheit kannst du die Aufsichtsbehörde/Gewerbeaufsicht um genauere Informationen bitten. Meiner Einschätzung nach können diese Probleme gelöst werden. Der Fall würde höchstens ein BV für jede Tätigkeit über 4 Std täglich rechtfertigen, aber auch nur dann, wenn du gezwungen wärst, die ganze Zeit bewegungsarm in der Stehkasse zu stehen. Ob das zutrifft wäre zu prüfen. Was möglich wäre, dass dein behandelnder Arzt die tägliche Tätigkeit im Stehen oder im Stehen und Gehen auf eine bestimmte Stundenzahl eingrenzt. Dann hat dein Arbeitgeber die Möglichkeit zu reagieren und kann dir eine schonendere Tätigkeit zuzuweisen. Wenn dir trotzdem die Arbeit körperlich nicht möglich ist, dann gibt es nur die Möglichkeit einer Dauerkrankschreibung, da es sich bei deiner Erkrankung um eine nicht schwangerschaftsbedingte Vorerkrankung handelt.

Mitglied inaktiv - 14.11.2016, 13:10



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Ich arbeite auch im Einzelhandel und hatte auch kein BV. Bei mir kommt neben Kassieren noch das Bedienen in der TIEFEN Theke dazu und Dinge wie einräumen, schwere Kisten schleppen (da hieß es dann halt Kollegen sollen das machen) und Umgang, schneiden, verpacken usw von rohem Fleisch. Desinfektion usw mal außen vor gelassen. Im zweifel halt ans Gewerbeamt wenden und die prüfen lassen.

Mitglied inaktiv - 14.11.2016, 17:57



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