Guten Tag Frau Bader,
ich hatte diese Frage bereits Herrn Dr. Bluni gestellt, dennoch glaube ich bei Ihnen mehr richtig zu sein.
Ich bin in einer Justizvollzugsanstalt im offenen Vollzug beschäftigt. Ich arbeite zwar in der Verwaltung, habe aber dennoch täglich Kontakt zu den unterschiedlichsten Gefangenen, also vom Kleinkriminellen bis hin zum Schwerverbrecher. Der große Teil weiß das Privileg des offenen Vollzuges zu schätzen und riskiert auch nichts, um es zu verlieren. Aber es gibt immer mal wieder den ein oder anderen mit dem ich mich stark auseinander setzen muss. Ich werde angeschrien, beleidigt und bedroht. Bis jetzt ist zum Glück noch nie mehr passiert aber je größer der Bauch wird, desto unsicherer werde ich und je anstrengender ist es sich durchzusetzen.
Jetzt zu meiner Frage: Wie würden Sie die Chancen eines individuellen Beschäftigungsverbotes für mich einschätzen? Bis jetzt verläuft meine Schwangerschaft zum Glück ohne Komplikationen, es ist auch mehr die Angst, dass mal einer der Gefangenen richtig ausrastet und meinem Kind dadurch schadet.
Vielen Dank im Voraus
LG
von
Julilein267
am 15.08.2016, 14:27
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot
Hallo,
ich sehe keine Indikation- wie Sie schon selber sagen, sind Sie noch nicht angegriffen worden.
Nehmen Sie Kontakt zum Gewerbeaufsichtsamt auf, die klären das.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 18.08.2016
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot
Ein individuelles Beschäftigungsverbot ist hier gar nicht angezeigt, weil es hier nicht um eine medizinische Indikation geht. Hier ist der Arbeitgeber gefragt, eine genau Gefährdungsbeurteilung zu erstellen und das schließt auch psychische Belastungen mit ein. Der AG wird/sollte versuchen, den Kontakt zu den "Problempersonen" entweder nur zu zweit zuzulassen oder ganz auszuschließen. Auch in der Verwaltung dürfte es Aufgaben geben, die ganz ohne Kontakt zu den Insassen möglich sind.
Mitglied inaktiv - 15.08.2016, 14:33
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot
Nun ja, im offenen Vollzug sind die Gefangenen überall. Man muss sich das hier wie in einer Jugendherberge vorstellen. Alle Abteilungen haben Kontakt zu den Insassen. Wenige Ausnahmen im geschlossenen Vollzug würde eine komplette Neuanlernung voraussetzen. Das lohnt sich nicht mehr wirklich und macht auch keinen Sinn. Es ist also wirklich schwierig eine adäquate Stelle hier zu finden.
Andere Schwangere haben entweder für sich entschieden, dass es ihnen nichts ausmacht und andere haben direkt ein BV ausgestellt bekommen. Es ist einfach individuell auslegbar. Jeder geht anders damit um.
von
Julilein267
am 15.08.2016, 16:00
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot
Es ist auf jeden Fall der Arbeitgeber dafür zuständig! Sprich ihn daraufhin an, wie er dir helfen kann, um gefährliche oder belastende Situationen zu vermeiden.
Mitglied inaktiv - 15.08.2016, 16:35