Ich arbeite auf 450 Euro in einer Kindertagesstätte und bin in der 12 ssw, ! Heute wurde festgestellt das ich cmv negativ bin müssen die mir ein Verbot aussprechen und ich beziehe weiter mein Geld oder können die mich entlassen?
von
Mary 1985
am 09.08.2016, 21:06
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot
Hallo,
Sie bekommen Ihren Lohn weiter, man kann Sie nicht entlassen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.08.2016
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot
Wenn der Träger der Tagesstätte noch andere Einrichtungen hat, können sie dich umsetzen an einen Arbeitsplatz wo du nicht mit U3 Kindern in engem Körperkontakt arbeitest. Zum Beispiel in einen Kindergarten oder in ein Büro. Entlassen geht nicht.
Mitglied inaktiv - 10.08.2016, 08:28