Frage: Beschäftigungsverbot

Ich arbeite auf 450 Euro in einer Kindertagesstätte und bin in der 12 ssw, ! Heute wurde festgestellt das ich cmv negativ bin müssen die mir ein Verbot aussprechen und ich beziehe weiter mein Geld oder können die mich entlassen?

von Mary 1985 am 09.08.2016, 21:06



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Hallo, Sie bekommen Ihren Lohn weiter, man kann Sie nicht entlassen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 13.08.2016



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Wenn der Träger der Tagesstätte noch andere Einrichtungen hat, können sie dich umsetzen an einen Arbeitsplatz wo du nicht mit U3 Kindern in engem Körperkontakt arbeitest. Zum Beispiel in einen Kindergarten oder in ein Büro. Entlassen geht nicht.

Mitglied inaktiv - 10.08.2016, 08:28



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