Frage: beschäftigungsverbot

Hallo Frau bader, folgende situation: ich bin seit meiner ss im bv.nach meinem Mütter Schutz sollte der Kind Vater in Eltern Zeit weil es finanziell besser ist. Ich wuerde aber in der still Zeit wieder ein bv bekommen. Jetzt habe ich gelesen,dass man wenn man ein bv in der still Zeit bekommst, man auf die Eltern Zeit verzichten muss. Heisst das der Vater darf die Eltern Zeit nicht nehmen wenn ich ein bv bekomme? Das bv bekomme ich weil ich chemischen Substanzen ausgesetzt bin. Und wenn muss ich es der kk melden-vor oder nach dem Mütter Schutz nach der Geburt?

von Yvonne840 am 21.06.2016, 18:22



Antwort auf: beschäftigungsverbot

Hallo, Sie selber müssen auf die Elternzeit verzichten, Ihr Mann jedoch nicht. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 23.06.2016



Antwort auf: beschäftigungsverbot

Kann die KrankenKasse verlangen, dass ich in Elternzeit gehe auch wenn uns dadurch finanzielle Nachteile entstehen?

von Yvonne840 am 21.06.2016, 20:07



Antwort auf: beschäftigungsverbot

Die Krankenkasse kann nicht verlangen, dass du in Elternzeit gehst. Aber der AG kann einen unschädlichen Ersatzarbeitsplatz anbieten anstelle des BV, und dann musst du wirklich auch arbeiten gehen.

Mitglied inaktiv - 21.06.2016, 20:17



Antwort auf: beschäftigungsverbot

Ja das habe ich verstanden, ist ja in der Schwangerschaft das selbe. Aber muss mein Partner auf das Elterngeld verzichten wenn ich ins bv gehe?

von Yvonne840 am 21.06.2016, 21:45



Antwort auf: beschäftigungsverbot

Der Vater hat doch einen eigenen Elternzeit-Anspruch, damit hast Du doch nichts zu tun mit. Der Vater kann genau wie die Mutter bis zu 3 Jahre EZ nehmen - völlig unabhängig voneinader. Ich denke mal Du verwechselst das eher mit Elterngeld - das ist aber was völlig anderes. Da stehen euch beiden insgesamt 14 Monate bis zum 14ten Lebensmonat zu. Mindestens die ersten beiden Monate gehen dabei zu Lasten der Mutter und jeder muss mindestens zwei volle Lebensmonate nehmen. Ansonsten könnt ihr diese frei unter euch aufteilen. Also auch das Frau die ersten 2-3 Monate daheim bleibt (wegen Mutterschutz) und der Vater nimmt dann bis zum 14ten Lebensmonat. Wegen BV, ja, um ein volles BV zu bekommen darf man nicht in EZ gehen und bekommt dann den vollen lohn. Ist geplant Teilzeit zu arbeiten innerhalb der EZ und das klappt wegen BV nicht, dann gibt es das Gehalt in Höhe der Teilzeit wenn BV. Man darf ja bis zu 30 Std die Woche auch bei Elternzeit arbeiten. EZ müsstest Du aber spätestens eine Woche nach der Geburt dem AG mitteilen, da du diese 7 Wochen vor Antritt melden musst. Der AG hat dann noch 7 Wochen Zeit sich zu überlegen ob er nicht doch einen andren alternativen Arbeitsplatz hat der dann die Schutzkriterien einhält. Wenn er einen Platz findet und dann kein BV erteilt, dann musst Du arbeiten. Nachträglich sagen, OK dann bleibe ich wegen EZ daheim ist nicht, dem muss der Ag dann nicht zustimmen. Also großes Wagnis.

Mitglied inaktiv - 21.06.2016, 21:51



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