Guten abend , Ich habe eine Frage und zwar ist mein Sohn dieses Jahr am 11.06.15 geboren. Ich arbeite beim kinderarzt auf vollzeit und ich war seit Bekanntgabe der schwangerschaft in meinem beschäftigungsverbot. Ich habe 1 jahr Elternzeit angegeben. Was ist wenn ich zum Ende der Elternzeit erneut schwanger werde bekomme ich dann trotzdem mein volles Gehalt obwohl ich nach der Elternzeit nicht erneut arbeiten gegangen bin weil ich direkt wieder ins Berufsverbot komme oder muss ich erst wieder gearbeitet haben im mein volles Gehalt zu bekommen? Lg
von lola30 am 09.10.2015, 21:55