Hallo Frau Bader, Seit ich meine Schwangerschaft mitgeteielt habe,geht es bei mir auch der Arbeit drunter und drüber. Bin jetzt in der 20Ssw habe erst jetzt eine Gefährdungsbeurteilung, bekommen das ich nur unterschreiben sollte, ohne mein Wissen oder das es ein Gespräch gab was man dran ändern sollte. zb, meine Arbeitszeiten ich muss alle zwei Wochen - 21.25Uhr arbeiten, und wenn ich die Frühschicht habe fange ich 5.45Uhr und muss das schwere Obst mit einräumen obwohl eine anddere Kollegin die z.b 8Uhr kommt diese Schicht auch machen könnte. Meine Frage ab wann gilt die Gefährdungsbeurteilung? Muss ich das unterschreiben obwohl das nicht stimmt? Was kann ich dagegen machen? gehört das nicht schon zum Beschäftigungsverbot? Vielen dank im vorraus
von sandra15 am 25.05.2015, 11:31