Frage:
Beschäftigungsverbot
Hallo Frau Bader,
vor 1 Woche habe ich eine Fehlgeburt (natürlicher Abort) in der 7ssw erlitten.
Das alles war schon sehr schlimm, dennoch geben wir die Hoffnung nicht auf dass es beim nächsten Mal klappt.
Das Problem welches hinzu kommt und mir schlaflose Nächte bereitet, ist zudem dass wir als wir erfahren haben schwanger zu sein ;ein Haus gekauft haben ( nicht nur wegen der Schwangerschaft) aber da es für uns der optimale zeitpunkt war und wir uns ohnehin schnell entscheiden mussten.
Das Haus ist 130km von meiner jetzigen Arbeit entfernt. Wir ziehen Ende Dezember dort ein. Natürlich war all das mit der Berechnung zum Beginn des Mutterschutz geplant.
Nun meine Frage, ich versuche natürlich weiterhin schwanger zu werden,doch ist es möglich dass falls es in den nächsten Monaten erneut klappt schwanger zu werden und das vor Dezember - mir der Frauenarzt ein beschäftigungsverbot erteilt aufgrund der Entfernung zur Arbeit? Ich habe eine 20 std Stelle und könnte finanziell sowie auch aufgrund meines Sohnes (3 Jahre) schwer pendeln.
das alles war natürlich anders geplant, sonst wären wir diesen Schritt nicht gegangen. Und ich möchte natürlich auch nicht noch 1 Jahr warten um erneut schwanger zu werden.
Es soll nicht unverschämt klingen, als wollte ich die Fahrt nicht auf mich nehmen, aber ist es nicht auch ein Risiko als Schwangere täglich pro Strecke 130km zu fahren. Ich stelle mir das große Belastung vor.
Auch wenn meine Fehlgeburt recht früh war, und man weiß das viel passieren kann, rechnet man trotzdem vielleicht nie mit dem schlimmsten. Und aus finanziellen Gründen, musste quasi auch mein Mann die Stelle in der anderen Stadt annehmen, und natürlich wartet dort keiner auf uns, deshalb mussten wir auch wiederum uns schnell entscheiden.
Ich wollte das nur ausführlich erklären, damit sie es vielleicht ein wenig besser verstehen und ich mich erklären kann.
Sie wären mir eine große Hilfe wenn Sie mir Antwort geben könnten..
Danke & viele Grüße
von
Mia.2000
am 13.05.2015, 12:36
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot
Hallo,
ich schließe mich meinen Vorrednerinnen voll an.
Möglichst schnell einen Job in der neuen Stadt suchen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.05.2015
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot
Was würdest Du denn tun, wenn Du gar nicht schwanger wirst bis Dezember? Würdest Du dann den Job kündigen oder pendeln?
von
Strudelteigteilchen
am 13.05.2015, 13:01
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot
Ein BV aufgrund der Entfernung, die Du selbst geschaffen hast ?
Nein, mit Sicherheit nicht.
Und auch nicht wegen der FG, die sicherlich schlimm für Euch war.
Ihr kauft ein Haus über 100km entfernt in einer Stadt in der ihr beide keine Arbeit habt ?
Innerhalb von zwei Wochen nach Wissen um die Schwangerschaft ?
Als wir kauften dauerte es Wochen bis Notar und Bank geregelt waren.
Das habt ihr alles schon so schnell durch ?
Würde eher versuchen das rückgängig zu machen.
von
Sternenschnuppe
am 13.05.2015, 13:19
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot
Bei welcher Entfernung soll man die Grenze ziehen? Ich fahre 150km eine Strecke und deswegen hätte ich auch kein BV bekommen oder gewollt. Die Entfernung habt ihr selber geschafft.
Natürlich wünsche ich euch, dass es bald wieder klappt, aber was macht ihr, wenn nicht? Was habt ihr für die Zeit danach geplant?
von
sternenfee75
am 13.05.2015, 14:14
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot
Vor dem Urteilen oder Antworten, bitte erst richtig Lesen!
Mein Mann hat in der neuen Stadt einen neuen Job und aufgrund dessen haben wir uns für den Umzug entschieden.
Ich denke die familiäre Situation und natürlich der finanzielle Aspekt spielt dabei eine Große Rolle!
Und nicht, das ich schwanger war und gesagt habe; jetzt will ich umziehen!
Das kam alles in dieser zeit..
Und ja wenn ich bis dahin nicht schwanger bin, keine frage dann werde ich pendeln so wie der Plan war oder mir etwas neues suchen.
Allerdings werde ich aufgrund dessen, das ich trotzallem fair bleiben will, will ich mir keinen neuen Job suchen und dann nach vielleicht ein paar Wochen mit ; hurra ich bin schwanger kommen!
Also ist meine frage schon berechtigt.
Und das ganze hat nichts mit dem Haus zu tun..
Lediglich ob es nicht ein Risiko darstellt, wenn oder falls man hoch schwanger ist und eine solche Strecke pendelt. Und ob dann der Arzt entscheidet.
von
Mia.2000
am 13.05.2015, 14:45
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot
Hallo,
da habt ihr euch etwas aufgehalst.
Ein BV gibt es nicht, du musst dann pendeln.
Was machst du ab Dezember, wenn du nicht schwanger wirst?
Wie kann man nur so blauäugig sein?
LG
von
Colien07022004
am 13.05.2015, 14:50
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot
Dass Dein Man da doch eine. Job hat , habe ich überlesen. Sorry.
Bis Dezember ist ja noch Zeit. An Deiner Stelle würde ich da jetzt schon einen Job suchen.
Ein BV wegen Fahrerei gibt es nicht, kannst ja auch die Bahn nehmen zum Beispiel.
Wie Du das mit der Betreuung dann machst ist Dein Ding, Dein AG kann da nichts für, Du hast einen Vertrag.
Und der Job selbst muss die Schwangerschaft gefährden, nicht der selbst gewählte Weg dorthin.
Alternativ musst Du fristgerecht kündigen und im neuen Ort dann ALG1 ( mit Sperre ) beantragen bis Du da was gefunden hast.
Auch schwanger geht das.
von
Sternenschnuppe
am 13.05.2015, 14:52
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot
Hallo,
ich bin in jeder Schwangeraschaft ca. 60.000 km gefahren.
Tl 110 km eimnfach Strecke in die Arbeit, oft aber auch mal kurz 300-400 km pro Tg als Dienstfahrt.
BV gibt es dafuer nicht. Autofahren gilt gemeinhin nicht als Schwangerschaftsschaedlich.
Wemm Dein Artz sagt, dass DU besser wg. gesundheitlicher (schwangerschaftsbedingter) Gruende nicht mehr fahren solltest, dann kann er Dich krankschreieben, aber niochmal: fuer ein BV muss Deine taetigkeit als solche schwangerschaftsgefaehrdend sein.
Und der Wg zur Arbeit selbst ist privatsache, gehoert nicht zur Taetigkeit, ist keine Arbeitszeit.
Gruss
Desiree
von
desireekk
am 14.05.2015, 15:47