Beschäftigungsverbot wegen der Psyche?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Beschäftigungsverbot wegen der Psyche?

Guten Tag, ich bin nun schon seit fast 6 Wochen krank geschrieben,da es für mich auf Arbeit psychisch nicht mehr zu ertragen ist. Mein Chef ist sehr cholerisch. Ich muss dazu sagen, dass ich auch noch nicht lange dort arbeite. Nun bin ich in der 5. Ssw , wäre ein Beschäftigungsverbot gerechtfertigt? Hatte letztes Jahr im Oktober eine Fehlgeburt und habe nun natürlich Angst,dass durch den innerlichen Stress es wieder dazu kommen könnte.

von semk am 09.08.2016, 10:14



Antwort auf: Beschäftigungsverbot wegen der Psyche?

Hallo, theoretisch ja, hängt vom FA und der Aufsichtsbehörde ab. Waren Sie denn auch schon vorher psychsich angegriffen? Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 13.08.2016



Antwort auf: Beschäftigungsverbot wegen der Psyche?

Ob ein Beschäftigungsverbot gerechtfertigt ist, können nur zwei Stellen beurteilen: der behandelnde Arzt (Psyche, Hausarzt?), oder die Aufsichtsbehörde für Mutterschutz. Die Schwangere selber hat da kein Mitspracherecht. Aber da die Psyche auch VOR der Schwangerschaft anscheinend schon so angegriffen war, spricht das gegen ein Beschäftigungsverbot und eher für eine Krankschreibung. Man kann es ansprechen, oder die Behörde kontaktieren, oder man arbeitet an sich - Kommunikation verbessern!

Mitglied inaktiv - 09.08.2016, 10:39



Antwort auf: Beschäftigungsverbot wegen der Psyche?

Ja, bin seit 6 Wochen schon wegen der Psyche krank geschrieben. Habe mich auch schon woanders beworben ,doch nun bin ich schwanger und da würde mich jetzt keiner mehr einstellen. Ich kann aber unmöglich dort wieder arbeiten. Nun leide ich unter den typischen Schwangerschaftsbeschwerden: Kreislauf, Übelkeit,.Müdigkeit ... Meine Ärztin würde mich erstmal krankschreiben. Nun bin ich ja nun schon seit 6 Wochen krank geschrieben, würde da die Krankschreibung neu zählen mit den 6 Wochen Entgeltfortzahlung? Vielen Dank für die Beantwortung.

von semk am 16.08.2016, 17:26



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