Sehr geehrte Frau Bader, ich habe meinen Sohn am 14.2.14 entbunden und Elterngeld für 1 Jahr bekommen. Die Elternzeit wurde pro forma für Mai 2016 eingetragen. Meine Chefin meinte, dass ich auch jederzeit wieder eher anfangen könnte und nur ein Datum in diesem Antrag stehen müsste. Nun bin ich erneut schwanger. Unser 2. Kind soll am 16.8.15 auf die Welt kommen. Besteht die Möglichkeit bei einem Beschäftigungsverbot wieder mein Gehalt zu bekommen?
von Claudi18 am 11.04.2015, 16:04