Beschäftigungsverbot während Elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Beschäftigungsverbot während Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe meinen Sohn am 14.2.14 entbunden und Elterngeld für 1 Jahr bekommen. Die Elternzeit wurde pro forma für Mai 2016 eingetragen. Meine Chefin meinte, dass ich auch jederzeit wieder eher anfangen könnte und nur ein Datum in diesem Antrag stehen müsste. Nun bin ich erneut schwanger. Unser 2. Kind soll am 16.8.15 auf die Welt kommen. Besteht die Möglichkeit bei einem Beschäftigungsverbot wieder mein Gehalt zu bekommen?

von Claudi18 am 11.04.2015, 16:04



Antwort auf: Beschäftigungsverbot während Elternzeit

Hallo, Sie können nicht die EZ vorzeitig beenden, um in ein BV zu gehen und den vollen Lohn zu erhalten. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 13.04.2015



Antwort auf: Beschäftigungsverbot während Elternzeit

Nur zum Mutterschutz. Elternzeit beenden zu einem Tag vor neuem Mutterschutz. Elternzeit beenden um ins BV zu gehen ist nicht erlaubt.

von Sternenschnuppe am 11.04.2015, 16:14



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