Sehr geehrte Frau Bader. Ich bin seit 24 monaten für 3000 euro brutto mtl beschäftigt und ab September 2015 für 5000 brutto beim gleichen Arbeitgeber. Vorher war ich Assistenzahnärztin und jetzt angestellte Ärztin. Wenn ich im September schwanger würde und ein sofortiges Beschäftigungsverbot aufgrund von Infektionsgefahr bekomme ,zählen dann die 3 Monate vorher dh Juni-August oder die 5000 brutto?Dem emtsprechend beträgt dann auch das Elterngeld später mehr oder weniger.Ich stelle die Frage deswegen weil mein Mann und ich uns nicht sicher sind ob wir jetzt schon mit dem "üben" im September anfangen sollten oder erst wenn die 3 Monate um sind um auch das volle Gehalt weiterhin zu bekommen.Vielen Dank für die Antwort
von Wannebemommy am 29.08.2015, 13:40