Hallo....
Ich habe eine Frage und zwar bin ich schwanger und im Beschäftigungsverbot. Der voraussichtliche geburtstermim ist der 6.2.15... Ich habe dieses jähr erst 5 Tage Urlaub genommen und habe jetzt noch 21 Tage über. Kann ich diese Tage im Anschluss an den Mutterschutz nächstes Jahr nehmen ? Ist mein Arbeitgeber verpflichtet mir die Tage zu geben? Ich weiß jetzt schon dass er sich da quer stellen wird. Wann muss ich den Urlaub dann beantragen?
Viele Grüße
von
betty0382
am 23.10.2014, 09:50
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot nach Mutterschutz Urlaubsanspruch?
Hallo,
da verschenken Sie aber EG - es sei denn, Ihr Mann nimmt auch EZ.
Besser bis nach der EZ aufheben
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 28.10.2014
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot nach Mutterschutz Urlaubsanspruch?
Nehme sie nach der Elternzeit.
Du verschenkst sonst Geld, denn das wird aufs Elterngeld angerechnet.
Bis zum Ende des Mutterschutzes erwirbst Du auch weiteren Urlaub.
von
Sternenschnuppe
am 23.10.2014, 21:58