Beschäftigungsverbot nach Elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Beschäftigungsverbot nach Elternzeit

Hallo, Ich bin in der 7.SSW und befinde mich bis Juni 2015 noch in Elternzeit. Ich möchte danach wieder voll arbeiten, allerdings hat meine Chefin mir einen Aufhebungsvertrag angeboten. Sie weiß noch nichts von der neuen Schwangerschaft. Ich werde meine Stelle trotz allem im Juni antreten, habe allerdings Angst davor, was auf mich zu kommt und das man mich schlecht behandelt. Außerdem könnte ich mir vorstellen, dass man mich absichtlich an einem anderen Ort einsetzt,der ggf 400 km weiter weg wäre. Ich bin im Aussendienst, mein Gebiet ist Vertrag zwar festgelegt, aber auch,daß man mir ein anderes Gebiet zuteilen darf. Damals war das Unternehmen nur in meiner Heimatregion ansässig,aber zum 1.1.15 würde das Unternehmen verkauft. Kann man mir ohne weiteres ein Gebiet in 400 km Entfernung anbieten? Was,wenn ich den Druck nicht standhalte und ein Beschäftigungsverbot bekomme. Wie wird das Geld berechnet,wenn ich 2 Jahre in Elternzeit war? Alles keine tollen Voraussetzungen für einen beruflichen Wiedereinstieg. Haben Sie Tipps für mich, wie ich die Zeit bis zum Mutterschutz dort überstehen kann. Vielen Dank für Ihre Hilfe

von alschen am 16.04.2015, 13:14



Antwort auf: Beschäftigungsverbot nach Elternzeit

Hallo, das kommt auf die Formulierung und den genannten Grund an. Bei Mobbing ist ein BV möglich. Sie bekommen dann den Lohn, den Sie ohne BV bekämen. Wenn der variiert muss in diesem Fall ja der alte Lohn herangezogen werden. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.04.2015



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