Beschäftigungsverbot kurz nach Wiedereinstieg

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Beschäftigungsverbot kurz nach Wiedereinstieg

Hallo. Ich habe im Sept 2013 meinen Sohn zur Welt gebracht. Danach habe ich 2 Jahre Elternzeit genommen. (1 Jahr Elterngeld) Nun habe ich am 25.9.15 wieder das arbeiten bei meiner alten Arbeit angefangen (nun in Teilzeit 25 Std/Woche). Jetzt hab ich nach 2 Wochen ein generelles BV vom Betriebsarzt bekommen und frage mich wie das jetzt mit dem Lohn aussieht. Habe diesbezüglich schon gelesen, dass es sich aus dem Verdienst der letztem 12 Wochen zusammen setzt. Stimmt das? Wenn ja würde ich ja fast nichts bekommen.

von we4 am 12.10.2015, 08:09



Antwort auf: Beschäftigungsverbot kurz nach Wiedereinstieg

Hallo, sie bekommen den Verdienst, den Sie ohne Beschäftigungsverbot bekommen würden. Also Ihren normalen Lohn weiter. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 13.10.2015



Antwort auf: Beschäftigungsverbot kurz nach Wiedereinstieg

Bekommst das, was Du auch verdienen würdest. Das mit den 12 Wochen gilt nur für welche die mal 20 Stunden, mal 30 arbeiten, Probisionen oder Zulagen haben.

von Sternenschnuppe am 12.10.2015, 10:01



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