Frage: Beschäftigungsverbot im Minijob

Guten Tag Ich habe zum 01.02. Eine neue Arbeitsstelle angefangen auf minijobbasis da sie aber dringend Personal brauchte wurde mein Vertrag ab dem 08.02. Bis zum 31.03. In eine 50 prozentstelle erhöht. Und der Vertrag ging dann wieder in Minijob über. Anfang März wurde bei mir dann die Schwangerschaft festgestellt und mir direkt ein Beschäftigungsverbot wegen Risiko schwangerschaft ausgestellt. Habe dann auch mein Geld weiter erhalten. Nun ist mein Vertrag ja ab dem 01.04. Wieder in den Minijob übergegangen nun sagt mir mein Arbeitgeber das ich kein Geld mehr bekomme da ich ja keine Stunden arbeite. Was soll ich jetzt machen und ist das rechtens so? Herzlichen Dank

von SchwesterS20 am 16.05.2016, 21:07



Antwort auf: Beschäftigungsverbot im Minijob

Hallo, 1. Auch bei einem Minijob bekommt man im BV Mutterschaftslohn 2. bei einer Risikoschwangerschaft müsste eine Krankschreibung erfolgen Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.05.2016



Antwort auf: Beschäftigungsverbot im Minijob

Das war zwar nicht deine Frage: aber eine Risikoschwangerschaft begründet an sich noch gar kein Beschäftigungsverbot. Das ist einfach nur eine Einstufung für engmaschigere Kontrollen beim Frauenarzt. Es müssen schon konkrete Gefährdungen bei Weiterbeschäftigung vorliegen, um ein Beschäftigungsverbot zu rechtfertigen. Dir steht beim Beschäftigungsverbot die Entlohnung zu, die du verdienen würdest, wenn du im Minijob weiterarbeiten würdest. Durschnittsgehälter können nicht herangezogen werden, da es diese nicht gibt. Was steht in deinem Arbeitsvertrag für den Minijob? Stunden? Gehalt? Der Fall hat einen üblen Beigeschmack. Du bist quasi schon zwei Wochen nach Antritt der neuen Arbeitsstelle schwanger geworden und willst jetzt Lohnfortzahlungen. Ich verstehe dass dein Chef, der dringend Personal brauchte angesäuert ist.

Mitglied inaktiv - 16.05.2016, 21:18



Antwort auf: Beschäftigungsverbot im Minijob

Ja ich kann das auch verstehen aber es ist ja erstens nicht so das er es aus eigener Tasche bezahlen muss sondern er bekommt es ja wieder und es war auch nicht geplant. Und mal davon abgesehen wie lange man irgendwo arbeitet hat man nicht selbst das recht zu entsvheiden ob man gerne ne Kind hätte und ein planen ob es 1 Monat oder 10 Monate dauert ist bei auch jedem unterschiedlich. In meinem Vertrag steht nur mein Stundenlohn drin nicht wieviel Stunden oder ähnliches. Das mit der Risiko schwangerschaft stimmt wohl und ausserdem hat mir mein ArbeitGeber so eine gefährdungsbeurteilung ausgefüllt und danach darf ich auch nicht arbeiten da ich in der Pflege arbeite.

von SchwesterS20 am 16.05.2016, 21:33



Antwort auf: Beschäftigungsverbot im Minijob

Wenn du bisher keine Gehälter erarbeitet hast, und in deinem Vertrag keine Stundenzahl angegeben ist, dann wird es schwierig. Von wem hast du denn jetzt das Beschäftigungsverbot, vom Arzt oder vom Arbeitgeber? Und weswegen? Wegen der Pflege oder wegen deiner Gesundheit? Dazu dass man es sich nicht aussucht: Wenn man eine neue Stelle antritt, kann man auch eine Zeitlang mit der Familienplanung pausieren, indem man verhütet. Das wäre glaubwürdiger.

Mitglied inaktiv - 16.05.2016, 21:51



Antwort auf: Beschäftigungsverbot im Minijob

1. Vom Arzt aber auch nur weil mein Arbeitgeber das verlangt hat weil ich in meinem Job nicht mehr so einsetzbar bin. 2. Habe ich das beschäftigungsverbot nicht aus Jux und dollerei sondern aus mehreren Gründen sowohl gesundheitlich wie auch wegen des jobs. 3. Ich weiß nicht ob sie das nach vollziehen können wenn mein schon seit mehreren Jahren probiert nachwuchs zu bekommen und es nicht klappt. Das man dann nicht verhütet da man eh denkt es klappt nicht mehr. 4. Will ich jetzt nicht drüber diskutieren das es von mir falsch war oder nicht in ihren Augen schinbar schon und mir was es auch unangenehm aber ich freue mich auf mein Kind auch wenn sie es vielleicht nicht verstehen können. Ich wollte einfach nur eine rechtliche ungefähre einschätzung.

von SchwesterS20 am 16.05.2016, 22:00



Antwort auf: Beschäftigungsverbot im Minijob

Hallo, Geld für Minijob müsstest du auch im Beschäftigungsverbot erhalten. Luvi

von luvi am 16.05.2016, 22:03



Antwort auf: Beschäftigungsverbot im Minijob

Meines Erachtens steht nur der Zeitraum vom 1.2 bis 8.2. als Referenzzeitraum zur Verfügung. Das ist sehr kurz. Eigentlich sollten es drei Monate sein. Was du in der Zeit vom 1.2. bis 8.2. steht dir wöchentlich als Erstattungsbetrag zu - vielleicht. Für die Zeit wo du 50% angestellt warst, hast du ein Festgehalt erhalten? Wenn der Arbeitgeber nicht zahlen will, bleibt die Möglichkeit das Gehalt einzuklagen.

Mitglied inaktiv - 16.05.2016, 22:09



Antwort auf: Beschäftigungsverbot im Minijob

Ja dort habe ich ein festgehalt bekommen.

von SchwesterS20 am 16.05.2016, 22:11



Antwort auf: Beschäftigungsverbot im Minijob

Frau Bader antwortet da immer, dass es auch beim Minijob im BV den Lohn gibt. Allerdings nur bis zum Mutterschutz meine ich, da es keinen Mutterschutzlohn gibt. Nur diese Einmalzahlung. Erkundige Dich doch bei der Krankenkasse, die vermitteln auch zwischen Dir und dem AG.

von Sternenschnuppe am 16.05.2016, 22:52



Antwort auf: Beschäftigungsverbot im Minijob

Ersteinmal herzlichen Glückwunsch zur Schwangerschaft und lassen Sie sich ja kein schlechtes Gewissen einreden wegen dem Zeitpunkt der Schwangerschaft. Bei der Familienplanung solltet der Arbeitgeber keine Rolle spielen. Sofern Sie ein BV haben steht es auch keiner Person zu dies zu hinterfragen. Wenn der AG das anzweifelt kann er das tun, aber so lange es gilt, ist das Recht auf ihrer Seite. Ihnen steht auch im Minijob die Lohnfortzahlung des BV zu. Und es ist auch richtig, dass der AG diesen Lohm erstattet bekommt. Für die Berechnung des Lohnes sind die letzten drei Monate vor Beginn der Schwangerschaft heranzuziehen. Wird die Beschäftigung nach Eintritt der Schwangerschaft begonnen, die ersten drei Monate der Beschäftigung und sofern kein anderer Zeitraum vorliegt, auch kürzere Fristen.

von Behnke am 16.05.2016, 23:22



Antwort auf: Beschäftigungsverbot im Minijob

Sie irren. Es steht z.B. dem Arbeitgeber zu, ein Beschäftigungsverbot anzuzweifeln, durch einen zweiten Arzt oder durch den medizinischen Dienst. Wenn es den Verdacht gibt, dass das Arbeitsverhältnis nur zum Schein begonnen wurde, um in den Genuß der Lohnfortzahlung zu kommen, dann wäre das ein Grund. Was die Lohnfortzahlung betrifft, steht hier nur ein sehr kurzer Zeitraum von 7 Tagen als Referenzzeitraum zur Verfügung.

Mitglied inaktiv - 17.05.2016, 18:48



Antwort auf: Beschäftigungsverbot im Minijob

Das habe ich ja auch nicht geschrieben. Wenn der AG das BV anzweifelt kann er das tun. Dies ist aber Sache des AG und des AN. Es steht hier niemanden zu dies in Zweifel zu ziehen, zumal wir hier sicherlich nicht die medizinischen Indikatoren beurteilen können. Der AG kann ein zweites Attest von einem weiteren Arzt verlangen. Der AN hat aber freie Arztwahl, kann sich diesen Arzt also aussuchen. Dann steht noch der Rechtsweg offen. Dies war hier allerdings nicht die Frage und entspricht auch nicht dem geschildertem Sachverhalt. Solange das BV nicht erschüttert ist, gilt es. Die m.E. hieraus entstehenden Rechtsfolgen habe ich erläutert. Wenn der Referenzzeitraum kürzer als die drei Monate ist, dann wird der kürzere Zeitraum zu Grunde gelegt: https://www.gesetze-im-internet.de/muschg/__11.html: §11(1) "Hat das Arbeitsverhältnis nach Satz 1 oder 3 kürzer gedauert, so ist der kürzere Zeitraum der Berechnung zugrunde zu legen" Zu Ihrem Einwurf bzgl. des "Schein- Arbeitsverhältnisse"s möchte ich noch folgendes erwidern: Bei einer Schwangerschaft kann ein Beschäftigungsverhältnis gar nicht zum Schein begonnen werden, da der Arbeitgeber noch nicht einmal die Frage stellen darf, ob eine Schwangerschaft besteht oder geplant ist. Falls diese Frage trotzdem gestellt wird, darf der Bewerber sogar lügen: https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/fragerecht-des-arbeitgebers-wann-bewerber-luegen-duerfen_76_156530.html

von Behnke am 18.05.2016, 10:52



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