Hallo Frau Bader,
ich bin z.Z. in einem Hort tätig und betreue dort Kinder von der 4. bis 6.Klasse (Schule zur Lernförderung). Die Arbeit ist für mich völlig ok, das Team ist super, ich bin nie allein in einer Gruppe, ich bin gegen Röteln, Ringelröteln, Toxo, Keuchhusten, Mumps, Masern Hepa A\B immun und soll trotzdem ins BV! Warum? Lehrer arbeiten auch weiter, in anderen Horten mit anderen AG auch Weiterarbeit möglich. Ich benötige den Nachweis der Arbeitsstunden für meine Anerkennung Staatl. anerkannte Erzieherin.
Danke für AW.
Vefro
von
Vefro
am 17.11.2014, 14:31
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot im Hort?
Hallo,
wenden Sie sich an das Gewerbeaufsichtsamt - die entscheiden in solchen Fällen!
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 18.11.2014
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot im Hort?
Wer will dich denn ins BV schicken? AG oder Arzt? Frag doch mal warum.
von
Pamo
am 17.11.2014, 16:04
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot im Hort?
Mein AG, mein GYN sagt, es spricht nichts gegen das Weiterarbeiten. Aber er kann rein rechtlich keine Empfehlung aussprechen. Mein AG will das einfach nur wegen der Verantwortung. Aber das würde ja bedeuten, es dürfte keine Schwangere mehr arbeiten gehen.
von
Vefro
am 17.11.2014, 17:22