Hallo ich habe folgende Frage Gilt ein Beschäftigungsverbot sowohl für den Vollzeitjob als auch den minijob? Der Vollzeitjob ist ein körperlich anstrengender und der minijob ist deutlich weniger anstrengend. Kann ein Beschäftigungsverbot nur für den körperlich anstrengenden job ausgesprochen werden? Oder könnte ich den minijob weiterführen soweit es mir möglich ist Und wenn es für beide gilt, dann benötige ich demnach 2 Bescheinigungen Bekomme ich tatsächlich dann die vollen 450,- bis zum mutterschutz? Denn bislang bekomme ich weder bezahlten Urlaub noch Lohnfortzahlung im Krankenstand.Lediglich die tatsächlich gearbeiteten Stunden werden bezahlt Vielen Dank für die Antwort und Hilfe
von tina15 am 16.03.2015, 18:23