Hallo Frau Bader. Ich habe am 9.1.13 ein Kind bekommen. Da ich in der Kita arbeite, bekam ich die ganze Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot erteilt. Meine 2 jährige Elternzeit endet jetzt dann im Januar 2015. Ich bin wieder (früh-) schwanger (-schaft). Voraussichtlicher Termin: April 2015. Wie geht es jetzt weiter? Ich wollte im Januar wieder mit Vollzeit beginnen, wenn meine 2 Jahre Elternzeit enden. Wann muss ich dem AG meine SS mitteilen? Bekomme ich dann ab Januar 2015 bis das Baby kommt, wieder ein Beschäftigungsverbot? Es hat sich nichts daran geändert. Habe keinen Schutz für Cytomegalie und Ringelröteln. Meine Befürchtung ist, dass mein AG sagt, ich solle meine Elternzeit einfach auf 3 Jahre verlängern. Das möchte ich aber nicht. Denn ich brauche das Geld. Wenn ich dann im Januar wg. Beschäftigungsverbot nicht arbeiten darf, bekomme ich dann auch wieder das volle Gehalt von 39,0 Stunden wie bei meiner 1. Schwangerschaft? Vielen Dank für Ihren fachlichen Rat.
von Wirbelwinde123 am 30.08.2014, 12:14