Beschäftigungsverbot durch Allgemeinmediziner nicht akzeptiert

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Beschäftigungsverbot durch Allgemeinmediziner nicht akzeptiert

Hallo Frau Bader, seit August habe ich ein vollständiges Beschäftigungsverbot aufgrund meines gefährdenden Arbeitsplatzes (Tankstelle an einer stark befahrenen Autobahn) sowie gefährdenden Tätigkeiten wie z.B. schweres heben, Kühlhausarbeiten, langes stehen ohne Sitzmöglichkeit ect. Hinzu kommt das ich ständig mit Menschen in Kontakt komme und trotz Impfung keinen ausreichenden Rötelnschutz habe. Das Verbot wurde wie schon erwähnt im August durch einen Allgemeinarzt meiner Hausarztpraxis ausgestellt. Diese Woche bekam ich einen Brief vom Anwalt meines Arbeitgebers worin steht, das mein AG daran zweifelt weil er in Erfahrung bringen konnte das ich nur ein mal bei dem Arzt gewesen wäre.. 1. Ist das totaler Quatsch, ich war dieses Jahr schon öfters in der Praxis 2. Frage ich mich wie die das in Erfahrung bringen können, wenn es sowas wie eine ärztliche Schweigepflicht gibt?! Mir wurde auch vom Arzt der es ausstellte bestätigt das sie keine Informationen rausgegeben haben und dies auch gar nicht dürfen. Weiter wird in dem Schreiben verlangt innerhalb von 5 Tagen! einen Nachweis meines Frauenarztes einzureichen, ob das Beschäftigungsverhältnis weiter besteht und für welchen Zeitraum es in der Vergangenheit bestanden hat. Ansonsten gehen sie davon aus das ich arbeitsfähig bin und meinen Verpflichtungen zur Erbringung meiner Arbeitsleistung nicht nachgehe. Ist das überhaupt rechtens? Ich bin danach sofort zu meiner Frauenärztin, aber wurde von den Sprechstundenhilfen wieder abgewiesen mit der Begründung, das sie total ausgebucht sind und ich nächsten Dienstag sowieso einen Termin habe. Bis dahin ist aber die Frist schon abgelaufen. Wie soll ich jetzt vorgehen?

von opheliaaa am 19.11.2014, 14:31



Antwort auf: Beschäftigungsverbot durch Allgemeinmediziner nicht akzeptiert

Hallo, schnellstens zum Gewerbeaufsichtsamt - mglw. muss der AG selber ein BV aussprechen. Im übrigen muss es nicht vom FA sein Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.11.2014



Antwort auf: Beschäftigungsverbot durch Allgemeinmediziner nicht akzeptiert

Diese Informationen könnte dein AG von der KK erhalten haben, die ja den Ausfall komplett bezahlen müssen. Ein Beschäftigungsverbot vom Allgemeinmediziner ist auch schon sehr ungewöhnlich, das stellt üblicherweise immer der Gyn aus. Ehrlich? Für mich klingt das auch so, dass du beim Gyn kein Beschäftigungsverbot erhalten hast und dann halt deinen Hausarzt darum gebeten hast und der das dann ausstellte. Hier hätte außerdem der AG ein Beschäftigungsverbot aussprechen müssen, nicht der Arzt.

von ALF0709 am 19.11.2014, 14:35



Antwort auf: Beschäftigungsverbot durch Allgemeinmediziner nicht akzeptiert

Klaro darf der AG das bezweifeln, ist sein Recht. Zumal er für das BV zuständig gewesen wäre, nicht der Arzt. Oder seit wann ist ein Mediziner auch Berufs-Experte? Weil, medizinisch liegt ja keine Idikation vor, also hatte der Arzt kein recht dieses BV auszustellen. Im übrigen nicht mal der FA. Wende Dich an das Gewerbeamt, das hättest Du schon machen sollen als der AG kein BV ausgesprochen hat. Die prüfen ob ein Grund dafür vorliegt. Wobei, langes stehen ect spricht eher nicht für BV. Auch Röteln nicht, das gilt nur bei Dauerkontakt mit Kleinkindern, also Erzieherinn. Nicht mal Lehrer bekommen da automatisch ein BV. Dann müsste auch jede Verkäuferin ein BV bekommen, jede Arzthelferin, jede Friseurin, jede Bibliothekarin usw. Sprich, gute 50% - mal grob geschätzt - aller Schwangeren hätten aufgrund dieser Dinge dann ein BV.

Mitglied inaktiv - 19.11.2014, 15:56



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