Beschäftigungsverbot aufgrund Hyperemesis Gravidarum

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Beschäftigungsverbot aufgrund Hyperemesis Gravidarum

Hallo ihr lieben, also ich habe eine Frage und hoffe ihr könnt mir etwas helfen... Ich bin momentan in der 16. Ssw und leide an Hyperemesis Gravidarum und muss mich mehrmals am Tag übergeben. Bisher habe ich ca. 12 kg abgenommen und bin heilfroh wenn ich mal nicht brechen muss.. Nun bin ich seit der 8. Ssw krank geschrieben da ich nicht mehr klar komme... Meine Frage nun, wie schauts hier mit einem Beschäftigungsverbot aus? Habe ich da Anspruch drauf? Von Seiten meines AG bekomme ich da keins da ich in einem Büro arbeite und es ja nicht wirklich "gefährlich" ist. Danke ihr lieben

von Nadjma1305 am 19.02.2015, 16:36



Antwort auf: Beschäftigungsverbot aufgrund Hyperemesis Gravidarum

Hallo, nein. Ein BV bekommt man, wenn das Problem am Arbeitsplatz liegt. Eine Krankschreibung, wenn es an der SchwS liegt. Das ist bei Ihnen der Fall. Bei einem normalen Bürojob ist ein BV auszusprechen zB bei Mobbing. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 23.02.2015



Antwort auf: Beschäftigungsverbot aufgrund Hyperemesis Gravidarum

Das kommt sehr stark auf deinen FA an. Ich habe eines bekommen, habe mich bis zur 32.SSW täglich bis zu 20x übergeben. Allerdings bekam ich durch das Brechen starke Wehen und lag somit ab der 18 SSW durchgängig bis zur 34.SSW im Krankenhaus. Ich kenne auch FA, die kein BV ausstellen, da sich die Übelkeit auch zurückbilden kann. Denn ein BV gibt es nur unter sehr strengen Auflagen. Ohne die Wehen, hätte ich keines bekommen! Lg

von Colien07022004 am 19.02.2015, 20:05



Antwort auf: Beschäftigungsverbot aufgrund Hyperemesis Gravidarum

Hallo, hier ist die Schwangerschaftserkrankung Ursache der Arbeitsunfähigkeit. Daher ist die Krankschreibung zutreffend. Beschäftigungsverbot wäre nur dann möglich, wenn die Arbeit selbst für die Schwangerschaft ein Problem wäre. Ist hier ja nicht der Fall - ohne Brechen wäre die Arbeit problemlos machbar. Damit handelt der Frauenarzt rechtlich genau richtig.

Mitglied inaktiv - 20.02.2015, 10:26



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