Hallo Frau Bader, Mein AG und ich sehen es notwendig für mich ein Beschäftigungsverbot zu bekommen. Ich habe zwar eine Bürotätigkeit, komme aber trotzdem in Kontakt mit "gefährlichen Stoffen". Dies lässt sich leider nicht vermeiden, egal in welchem Raum ich arbeite. Mein AG hat schon versucht beim Gewerbeamt dies durchzubringen, leider ohne Erfolg. Was gibt es noch für eine Möglichkeit? MuSchGesetz Para.3 Abs.1 sagt doch alles aus!? Könnte ich auch zu meinem Arzt und der stellt dies dann aus? Danke für ihre Hilfe.
von LiMa2012 am 18.05.2015, 18:23