Sehr geehrte Frau Bader, mein voraussichtlicher Entbindungstermin ist der 27.10.2016. Seit dem 18.04.2016 bin ich im Beschäftigungsverbot. Für die Planung der Elternzeit würde ich gerne wissen, ob während des Beschäftigungsverbotes der Urlaubsanspruch weiter bestehen bleibt bzw. ob kein Anspruch im Anschluss an die Elternzeit darauf besteht. In die Zeit des Mutterschutzes nach der Entbindung, würde die Jahressonderzahlung/das Weihnachtsgeld (Gehalt November 2016) fallen. Habe ich darauf einen Anspruch, muss der AG mir dieses Geld auszahlen? Wie ist es in der Elternzeit geregelt? In meinem Arbeitsvertrag steht kein gesonderter Hinweis zum Mutterschutz/zur Elternzeit. Könnten Sie mir bitte hierzu die rechtliche Grundlage nennen? Vielen Dank im Voraus Viele Grüße susa2016
von susa2016 am 22.07.2016, 15:10