Hallo Frau Bader,
ich bin seit gestern im Beschäftigungsverbot und habe vorher Stundenlohn erhalten.
Wird hier ebenfalls wie auch beim normalen monatlichen Gehalt der Durchschnitt der 13 Wochen vor Eintritt der Schwangerschaft in die Kalkulation gezogen inkl. Zulagen und evtl. Feiertagsarbeit und Zuschläge?
Mein Arbeitgeber (Zeitarbeitsfirma) möchte mir nur den Grundlohn bezahlen.
Vielen lieben Dank.
von
Glück281116
am 14.06.2016, 14:44
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot Stundenlohn
Hallo,
Sie bekommen den Durchschnitt inkl. Zulagen ohne Spesen
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 15.06.2016
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot Stundenlohn
Ja, auch hier werden alle Zuschläge mit eingerechnet. Allerdings müssen die Zuschläge im Beschäftigungsverbot versteuert werden, und damit fällt der Nettolohn dann doch etwas geringer aus.
Nur Zuschläge wie Fahrtkosten, Reinigung von Arbeitskleidung, Essenszuschuß werden nicht mit eingerechnet, da diese Kosten jetzt nicht mehr anfallen, wenn man freigestellt ist.
Mitglied inaktiv - 14.06.2016, 15:14