Sehr geehrte Frau Bader,
leider musste ich ab der 14.Ssw ins Beschäftigungsverbot. Zählen dann die Monate des BV's mit in die Berechnung des Elterngeldes (12 Monate vor Antragstellung)?
Herzlichen Dank und viele Grüße
von
Lippenbärchen
am 28.08.2015, 14:47
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot --> Elterngeld
Hallo,
verstehe die Frage nicht. Sie bekommen weiter den Lohn, den Sie ohne BV bekämen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 31.08.2015
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot --> Elterngeld
Ja klar, erhältst ja weiterhin ganz normal deinen Lohn!
von
choizz
am 28.08.2015, 19:47