Hallo,
seit November 2014 befinde ich mich im Beschäftigungsverbot. Ich liege noch unter dem Mindestlohn von 8,50 € und habe bei der Januar Abrechnung keine Erhöhung erhalten. Steht mir der Mindestlohn durch das Beschäftigungsverbot nicht zu??? Im Mutterschutzgesetz ist doch festgehalten, das ich keinen finanziellen Nachteil haben darf. Daraus erschliesst sich für mich, das mir der Mindestlohn ebenso zusteht. Verstehe ich dies richtig?
LG
von
mautzimautz
am 18.02.2015, 21:59
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot - Anhebung auf Mindestlohn?
Hallo,
doch, Sie haben Anspruch auf den Mindestlohn. Genaus Infos dazu bekommen Sie bei einer hOtline vom DGB: https://www.mindestlohn.de/
Wenden Sie sich an den AG, wenn Sie die genaue Höhe kennen (branchenabhägig)
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 23.02.2015
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot - Anhebung auf Mindestlohn?
Doch, Dein Verständnis ist vollkommen richtig. Spreche das beim AG an - er muss Dich bezahlen wie wenn Du arbeitest - Du bekommst ja auch weiterhin Lohnabrechnungen und den Lohn ausgezahlt. ER bekommt es zu 100% wieder!
LG Sabine
Mitglied inaktiv - 19.02.2015, 10:40