Sehr geehrte Fr. Bader,
Ich bin mit meinem 2ten Kind schwanger.
Ich habe bereits einen einjährigen Sohn, dessen Elternzeit zum 01.05.2015 geendet hat. Ich bin nun seit 1.Mai krankgeschrieben und habe gestern ein BV erhalten.
Bevor ich wusste das ich schwanger war hatte ich mit meinem Chef einen Teilzeitvertrag mündlich abgesprochen. Er ist bis dato nicht dazu gekommen mir einen Vertrag vor zulegen. Nun die Frage wie müsste er mich denn bezahlen?
Mit freundlichen Grüßen
Eva Wagner
von
Eva_1302
am 20.05.2015, 08:08
Antwort auf:
Beschäftigubgsverbot Gehalt
Hallo,
sie bekommen den Lohn, den Sie ohne Beschäftigungsverbot bekämen.
Frage ist jetzt also, ob bereits wirksam ein Teilzeitvertrag vereinbart wurde oder nicht.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 21.05.2015
Antwort auf:
Beschäftigubgsverbot Gehalt
Nach dem Vollzeitvertrag. Es gibt ja keinen Teilzeitvertrag.
von
Sternenschnuppe
am 20.05.2015, 09:00
Antwort auf:
Beschäftigubgsverbot Gehalt
Es ist nur mündlich einer besprochen worden. Nichts schriftliches
von
Eva_1302
am 21.05.2015, 12:13