Frage: Beschäftigubgsverbot Gehalt

Sehr geehrte Fr. Bader, Ich bin mit meinem 2ten Kind schwanger. Ich habe bereits einen einjährigen Sohn, dessen Elternzeit zum 01.05.2015 geendet hat. Ich bin nun seit 1.Mai krankgeschrieben und habe gestern ein BV erhalten. Bevor ich wusste das ich schwanger war hatte ich mit meinem Chef einen Teilzeitvertrag mündlich abgesprochen. Er ist bis dato nicht dazu gekommen mir einen Vertrag vor zulegen. Nun die Frage wie müsste er mich denn bezahlen? Mit freundlichen Grüßen Eva Wagner

von Eva_1302 am 20.05.2015, 08:08



Antwort auf: Beschäftigubgsverbot Gehalt

Hallo, sie bekommen den Lohn, den Sie ohne Beschäftigungsverbot bekämen. Frage ist jetzt also, ob bereits wirksam ein Teilzeitvertrag vereinbart wurde oder nicht. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 21.05.2015



Antwort auf: Beschäftigubgsverbot Gehalt

Nach dem Vollzeitvertrag. Es gibt ja keinen Teilzeitvertrag.

von Sternenschnuppe am 20.05.2015, 09:00



Antwort auf: Beschäftigubgsverbot Gehalt

Es ist nur mündlich einer besprochen worden. Nichts schriftliches

von Eva_1302 am 21.05.2015, 12:13



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