Frage: Berufsbedingte Abüge

Hallo, mein Exmann ist gegenüber meiner 15jährigen Tochter Unterhaltspflichtig. Er zahlt i.M. Einen fiktiven Betrag von knapp 500 Euro. Ich kenne sein Gehalt nicht, aber er fährt jeden Tag ca. 200 km zur Arbeit und zurück (insgesamt). Wie werden die Fahrtkosten auf den Unterhalt angerechnet? Herzlichen Dank schon mal Moni

von Mony am 25.06.2015, 20:49



Antwort auf: Berufsbedingte Abüge

Hallo, Frage ist, warum er nicht näher zieht, grds. sind Fahrtkosten aber zu berücksichtigen Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 26.06.2015