Hallo Frau Bader, Ich bin 12. ssw und im Einzelhandel tätig. Mein Arbeitgeber hat mir nahe gelegt mir vom Betriebsarzt ein BV geben zulassen. Nun meine Frage ich habe einen Teilzeitvertrag mit 15 Stunden die Woche. Dafür bekomme ich mein Grundgehalt. Ich mache aber zusätzlich noch mindestens 20 Überstunden die Woche die ich immer im darauffolgenden Monat ausgezahlt bekomme. Was würde ich jetzt bei einem Beschäftigungsverbot zur Berechnung hergenommen werden? Nur das Grundgehalt oder Grundgehalt inkl Überstunden? Vielen Dank für Ihre Antwort
von Tantehanni78 am 04.05.2015, 17:25