Hallo Frau Bader, nur noch einmal zum Verständnis. Mein Gehalt aus der nichtselbständigen Arbeit, plus mein Minijob-Gehalt, plus mein Gehalt aus der selbständigen Arbeit werden addiert und davon bekomme ich dann 65% als Elterngeld ausgezahlt? Oder bekomme ich weniger Geld ausgezahlt, weil ich auch selbständig arbeite?
von simsalasini am 25.08.2014, 18:02