Berechnungszeitraum Mutterschaftsgeld - Beschäftigungsverbot

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Berechnungszeitraum Mutterschaftsgeld - Beschäftigungsverbot

Hallo Frau Bader, ich habe eine kurze Frage. Ich bin ab ende Juli im Mutterschutz. Seit Februar befinde ich mich im Beschäftigungsverbot (Ausgestellt durch meinen Arbeitgeber). Welcher Zeitraum ist nun für das Mutterschaftsgeld ausschlaggebend. Der Monat April, Mai u. Juni oder die drei Monate vor dem Beschäftigungsverbot? schöne Grüße

von Miss-L am 23.07.2015, 10:17



Antwort auf: Berechnungszeitraum Mutterschaftsgeld - Beschäftigungsverbot

Hallo, unerheblich, da Sie im BV den gleichen Lohn bekommen wie ohne. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 23.07.2015



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