Liebe Frau Bader, auf u.s. Frage haben Sie mir kürzlich geantwortet, man könne eine Verschiebung des Berechnungszeitraums beantragen. Ich habe daraufhin noch einmal nachgefragt. Lt. Elterngeltstelle meiner Stadt ist eine Verschiebung nur in das vorhergehende Kalenderjahr möglich, nicht in das aktuelle und nur, falls man im letzten Steuerjahr Verdienstausfälle aufgrund langer Krankheit o.ä. hatte. Dürfte ich Sie hierzu nochmal um Ihre Einschätzung bitten? Hier meine Frage vom 3.10.: "Liebe Frau Bader, als Teilzeitangestellte beziehe ich zudem Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit (nicht geringügig, sondern angemeldetes Gewerbe als Kleinunternehmerin). Nun habe ich erfahren, dass dies bedeutet, das Bemessungszeitraum für die Berechnung des Elterngeldes 2013 ist als letztes Steuerjahr vor der Geburt (Dez 2014) und nicht die letzten 12 Monate. Da ich in 2013 meine beruflichen Aktivitäten stark eingeschränkt habe im Vergleich zu den Vorjahren und v.a. auch zu 2014, um meine Doktorarbeit zu schreiben, bedeutet dies für mich enorme finanzielle Einbussen im Vergleich zur einer Elterngeldberechnung aus meinen Einkünften in 2014. Was mich zudem als Alleinerziehende besonders hart trifft. Gibt es hier einen rechtlichen Spielraum, eine Verschiebung des Bemessungszeitraums vom letzten Steuerjahr in die letzten 12 Monate vor Geburt zu beantragen? Herzlichen Dank für Ihre Anwort und beste Grüße"
von ninas03 am 13.10.2014, 20:13